LESEPRUCHTE
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und darum ist es schon unwahrscheinlich, dass sie dem Kônigshaus von Herakleopolis
angehôrt. So gut wie ausgeschlossen wird das aber durch die Thatsache, dass ihr Erbe
genau dem vom Hor Uâh-Onx beherrschten Gebiet entspricht. Darin liegt wohl auch,
dass sie einige Zeit nach cliesem Herrscher auszusetzen ist.
Nun nennt sich Menthuhotep in Gebelein « Sohn der Hathor von Dendere ». Man
ist versucht in diesem ungewôhnlichen Zusatz eine historische Beziehung zu suchen.
Ist er der Sohn oder Gatte eben der Kônigin Nofruka'yt, der er danach seine Erban-
spriiche verdanken wûrde ? Mit ihm setzte dann eine Seitenlinie ein, die durch die
Nebt-ta'ui mit der âlteren Linie, vermutlich dem Menthuhotep Horus Sonx-ieb-ta'ui
zusammen hing.
Ist dièse Vermutung sichtig, dann tràte der Menthuhotep von Gebelein an die
Spitze der dritten Gruppe1.
Noch einmal trelïen wir eine einfache Kônigsmutter, die also wohl nicht die
rechtmâssige Frau eines Kônigs und nicht selber koniglichen Geblùts war : die
Kônigsmutter Jèh, die hinter Re-neb-hpt, doch wohl ihrem Sohn, auf dem bekannten
Felsrelief von Wadi Saba Rigale steht. Falls dieser Herrscher der Sohn seines Vor-
gângers Re-neb-/eru war, muss er also von einer Nebenfrau stammen. MôglicherWeise
gehôrt er aber wieder einer neuen, von ihm selbst begrûndeten Seitenlinie an2.
Wenn wir nun versuchen, die Geschichte der Xlten Dynastie im Umriss zu
zeichnen, so ergiebt sicht folgendes : ein aus Hermonthis stammendes Fùrstenge-
schlecht, dessen âltester uns bekannter Vertreter im Auftrag eines nicht genannten,
aber wohl sicher herakleopolitischen Kônigs die âgyptische Sùdmark verwaltet und in
Theben residiert, schwingt sich allmalig zum unabhângigen Herrn Oberâgyptens auf.
Die Kônige der Xllten Dynastie und die thebanischen Priester der XVIIIten Dynastie
erkennen den âltesten dieser Intefs auch als Begriinder eines neuen Geschlechts an.
Vermutlich der fûnfte Fiirst dieser Reihe, der Horus Uah Onx Intef IV, der
mindestens 50 Iahre regierte, baute am Reichstempel in Theben, schiizte die Ordnung
mit mâchtiger Hand und erweiterte die Grenzen seines Reichs bis Thinis und den
lOten Gau. Die sûdliche Grenze war wohl an den Katarakten3. Intef IV ist dann in The-
1. Ob dièse unmittelbar auf die 2te Gruppe folgte oder hier einige nur aus Nubien und Deir el-Bahri
bekannte Kônige (Meyer, Gesc/i., P, S. 237 f.) einzuschalten sind, bleibt fraglïch. Mir scheinen ail dièse
Kônige, die ofîenbar kurz regiert haben, der spâteren Zeit des mittleren Reichs anzugehôren.
2. Eine Collation der Ausgabe Pétries ergiebt, dass auf dem Relief von Wadi Saba Rigale eben Re-neb-hpt
dargestellt ist. Dem gleichen Herrscher gehôren, teils wegen des deutlichen J statt |, teils wegen des dabei
stehenden unzweifelhaften Y , nicht I , an : die Denkmâler Gauthier, Liore des Rois, I, S. 228 fî. :
I, III, V, XI, XIV-XVIII ; sicher Re-neb-yera Hor-hpt-tcfui muss a. a. 0., IV, gemeint sein. In Deir el-Bahri
ist Re-neb-hpt in beiden Namensschreibungen gesichert ; Re-neb-yeru bisher m. W. nur im geographischen
Namen des Thaïs. Der Horusname scheint noch nicht nachgewiesen. Tri fît dièse Feststellung zu,
0— O
o= o o
dann erhalten in der Frage der Baugeschichte Naville wie Meyer beide recht : ^ ^ | ist allerdings der
erste am Platz, aber ' ^ kommt vor ' ^ insofern dièses eine jùngere Schreibung des Namens ist
und die Bauteile die ^ "^p tragen, âlter sein mùssen als die mit ^ ^ bezeichneten.
ci. Ich môchte ^ in Verbindung bringen mit den in der Uniiuschrift genannten 1 ( uncI clenke
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und darum ist es schon unwahrscheinlich, dass sie dem Kônigshaus von Herakleopolis
angehôrt. So gut wie ausgeschlossen wird das aber durch die Thatsache, dass ihr Erbe
genau dem vom Hor Uâh-Onx beherrschten Gebiet entspricht. Darin liegt wohl auch,
dass sie einige Zeit nach cliesem Herrscher auszusetzen ist.
Nun nennt sich Menthuhotep in Gebelein « Sohn der Hathor von Dendere ». Man
ist versucht in diesem ungewôhnlichen Zusatz eine historische Beziehung zu suchen.
Ist er der Sohn oder Gatte eben der Kônigin Nofruka'yt, der er danach seine Erban-
spriiche verdanken wûrde ? Mit ihm setzte dann eine Seitenlinie ein, die durch die
Nebt-ta'ui mit der âlteren Linie, vermutlich dem Menthuhotep Horus Sonx-ieb-ta'ui
zusammen hing.
Ist dièse Vermutung sichtig, dann tràte der Menthuhotep von Gebelein an die
Spitze der dritten Gruppe1.
Noch einmal trelïen wir eine einfache Kônigsmutter, die also wohl nicht die
rechtmâssige Frau eines Kônigs und nicht selber koniglichen Geblùts war : die
Kônigsmutter Jèh, die hinter Re-neb-hpt, doch wohl ihrem Sohn, auf dem bekannten
Felsrelief von Wadi Saba Rigale steht. Falls dieser Herrscher der Sohn seines Vor-
gângers Re-neb-/eru war, muss er also von einer Nebenfrau stammen. MôglicherWeise
gehôrt er aber wieder einer neuen, von ihm selbst begrûndeten Seitenlinie an2.
Wenn wir nun versuchen, die Geschichte der Xlten Dynastie im Umriss zu
zeichnen, so ergiebt sicht folgendes : ein aus Hermonthis stammendes Fùrstenge-
schlecht, dessen âltester uns bekannter Vertreter im Auftrag eines nicht genannten,
aber wohl sicher herakleopolitischen Kônigs die âgyptische Sùdmark verwaltet und in
Theben residiert, schwingt sich allmalig zum unabhângigen Herrn Oberâgyptens auf.
Die Kônige der Xllten Dynastie und die thebanischen Priester der XVIIIten Dynastie
erkennen den âltesten dieser Intefs auch als Begriinder eines neuen Geschlechts an.
Vermutlich der fûnfte Fiirst dieser Reihe, der Horus Uah Onx Intef IV, der
mindestens 50 Iahre regierte, baute am Reichstempel in Theben, schiizte die Ordnung
mit mâchtiger Hand und erweiterte die Grenzen seines Reichs bis Thinis und den
lOten Gau. Die sûdliche Grenze war wohl an den Katarakten3. Intef IV ist dann in The-
1. Ob dièse unmittelbar auf die 2te Gruppe folgte oder hier einige nur aus Nubien und Deir el-Bahri
bekannte Kônige (Meyer, Gesc/i., P, S. 237 f.) einzuschalten sind, bleibt fraglïch. Mir scheinen ail dièse
Kônige, die ofîenbar kurz regiert haben, der spâteren Zeit des mittleren Reichs anzugehôren.
2. Eine Collation der Ausgabe Pétries ergiebt, dass auf dem Relief von Wadi Saba Rigale eben Re-neb-hpt
dargestellt ist. Dem gleichen Herrscher gehôren, teils wegen des deutlichen J statt |, teils wegen des dabei
stehenden unzweifelhaften Y , nicht I , an : die Denkmâler Gauthier, Liore des Rois, I, S. 228 fî. :
I, III, V, XI, XIV-XVIII ; sicher Re-neb-yera Hor-hpt-tcfui muss a. a. 0., IV, gemeint sein. In Deir el-Bahri
ist Re-neb-hpt in beiden Namensschreibungen gesichert ; Re-neb-yeru bisher m. W. nur im geographischen
Namen des Thaïs. Der Horusname scheint noch nicht nachgewiesen. Tri fît dièse Feststellung zu,
0— O
o= o o
dann erhalten in der Frage der Baugeschichte Naville wie Meyer beide recht : ^ ^ | ist allerdings der
erste am Platz, aber ' ^ kommt vor ' ^ insofern dièses eine jùngere Schreibung des Namens ist
und die Bauteile die ^ "^p tragen, âlter sein mùssen als die mit ^ ^ bezeichneten.
ci. Ich môchte ^ in Verbindung bringen mit den in der Uniiuschrift genannten 1 ( uncI clenke