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kannten Qucllo Ausführlicheros berichten. Kein Wunder, dass der Pöhlder
sich mit den paderborner Annalen nicht begnügte; aber auch der Sachse
hatte guten Grund, die magdeburger Ueberlieferung zu verlassen, denn sie
war wohl etwas ausführlicher, aber wusste doch nur von nicht näher be-
gründeten Unterhandlungen. Den dritten Absatz entlehnte er wieder der
magdeburger Quelle, fügt aber nach den paderborner Annalen das ut fertnr
hinzu; die kölner folgen wörtlich, die pöhlder zusammenziehend den pader-
borner Annalen. Ihnen entnimmt der Kölner auch den vierten Absatz, den
der Sachse und Pöhlder, hier in einer auffallenden Uebereinstimmung, ihrer
uns unbekannten Quelle entnehmen. Im Folgenden schöpfen alle drei aus
den paderborner Annalen, denen nun der Kölner und Pöhlder bis ans Ende
folgen, während der Sachse im sechsten Satze zu einer anderen Quelle sich
wendet.
Von diesen mehr abseits liegenden Untersuchungen kehre ich zum
Materiale der Wiederherstellung zurück. Es ist ein zwiefaches: einmal die
Vergleichung mehrerer Annalen, aus denen sich die gemeinsame Grundlage
ergibt, dann die Lokalfärbung. Auf die letztere gehe ich zunächst ein, und
zwar um so lieber, als es für die demnächst wieder aufzunehmenden Ver-
gleichungen von Werth sein wird, den lokalen Ursprung der gemeinsamen
Quelle erkannt zu haben.
Dessen Bedeutung brauche ich wohl nur anzudeuten. Man begreift:
wenn einmal erkannt ist, dass jenes gemeinsame Werk in N. entstanden
ist, so ist nicht erforderlich, dass eine N. betreffende Nachricht durch Ver-
gleichung gesichert werde. Steht sie auch nur in einem jener Werke, welch
aus der gemeinsamen Quelle schöpften, — sie ist doch, eben wegen ihrer
Lokalfärbung, auf die gemeinsame Quelle zurückzuführen. Dasselbe gilt
denn natürlich nicht bloss vom Orte und dessen Personen, sondern auch
von der Umgebung, ja der Provinz, in welcher das Werk entstanden ist.
Diess mag zur Würdigung des lokalen Ursprungs genügen; suchen wir
ihn selbst nachzuweisen.
Die-zweite Portsetzung der hildesheimer Annalen hat Pertz als con-
tinuatio Paderbornensis bezeichnet; doch ist der Titel zu vielsagend, denn
was Portz als continuatio Paderbornensis bezeichnet, ist nur ein Auszug
allerdings der paderborner Annalen. s Ein Auszug,<! aus früher entwickel-
ten Gründen, ;> der paderborner Annalen, * wie die Nachrichten des Jahres
1133 ergeben. Da heisst es zunächst bei Gelegenheit der Kaiserkrönung
Lothars: Bernhardus Patherbrunnensis episcopus, qni tunc cum rege ad-
erat, usum rationalis in celebrationibus missarum constitutis temporibus et
dedicationibus aecclesiarum seu ordinationibus aecclesiasticorum graduum, in
sanimengezogen sein kann, liegt wohl auf der Hand. Eex infecto negotio rediit ist
doch etwas wesentlich Anderes, als singuli ad propria cum pace redierunt. Eben-
sowenig wird man annehmen, dass der vierte Satz Albertus marohio morti ducis ex-
hilaratus eine freie Umbildung der gegenüberstehenden Sätze sei.
kannten Qucllo Ausführlicheros berichten. Kein Wunder, dass der Pöhlder
sich mit den paderborner Annalen nicht begnügte; aber auch der Sachse
hatte guten Grund, die magdeburger Ueberlieferung zu verlassen, denn sie
war wohl etwas ausführlicher, aber wusste doch nur von nicht näher be-
gründeten Unterhandlungen. Den dritten Absatz entlehnte er wieder der
magdeburger Quelle, fügt aber nach den paderborner Annalen das ut fertnr
hinzu; die kölner folgen wörtlich, die pöhlder zusammenziehend den pader-
borner Annalen. Ihnen entnimmt der Kölner auch den vierten Absatz, den
der Sachse und Pöhlder, hier in einer auffallenden Uebereinstimmung, ihrer
uns unbekannten Quelle entnehmen. Im Folgenden schöpfen alle drei aus
den paderborner Annalen, denen nun der Kölner und Pöhlder bis ans Ende
folgen, während der Sachse im sechsten Satze zu einer anderen Quelle sich
wendet.
Von diesen mehr abseits liegenden Untersuchungen kehre ich zum
Materiale der Wiederherstellung zurück. Es ist ein zwiefaches: einmal die
Vergleichung mehrerer Annalen, aus denen sich die gemeinsame Grundlage
ergibt, dann die Lokalfärbung. Auf die letztere gehe ich zunächst ein, und
zwar um so lieber, als es für die demnächst wieder aufzunehmenden Ver-
gleichungen von Werth sein wird, den lokalen Ursprung der gemeinsamen
Quelle erkannt zu haben.
Dessen Bedeutung brauche ich wohl nur anzudeuten. Man begreift:
wenn einmal erkannt ist, dass jenes gemeinsame Werk in N. entstanden
ist, so ist nicht erforderlich, dass eine N. betreffende Nachricht durch Ver-
gleichung gesichert werde. Steht sie auch nur in einem jener Werke, welch
aus der gemeinsamen Quelle schöpften, — sie ist doch, eben wegen ihrer
Lokalfärbung, auf die gemeinsame Quelle zurückzuführen. Dasselbe gilt
denn natürlich nicht bloss vom Orte und dessen Personen, sondern auch
von der Umgebung, ja der Provinz, in welcher das Werk entstanden ist.
Diess mag zur Würdigung des lokalen Ursprungs genügen; suchen wir
ihn selbst nachzuweisen.
Die-zweite Portsetzung der hildesheimer Annalen hat Pertz als con-
tinuatio Paderbornensis bezeichnet; doch ist der Titel zu vielsagend, denn
was Portz als continuatio Paderbornensis bezeichnet, ist nur ein Auszug
allerdings der paderborner Annalen. s Ein Auszug,<! aus früher entwickel-
ten Gründen, ;> der paderborner Annalen, * wie die Nachrichten des Jahres
1133 ergeben. Da heisst es zunächst bei Gelegenheit der Kaiserkrönung
Lothars: Bernhardus Patherbrunnensis episcopus, qni tunc cum rege ad-
erat, usum rationalis in celebrationibus missarum constitutis temporibus et
dedicationibus aecclesiarum seu ordinationibus aecclesiasticorum graduum, in
sanimengezogen sein kann, liegt wohl auf der Hand. Eex infecto negotio rediit ist
doch etwas wesentlich Anderes, als singuli ad propria cum pace redierunt. Eben-
sowenig wird man annehmen, dass der vierte Satz Albertus marohio morti ducis ex-
hilaratus eine freie Umbildung der gegenüberstehenden Sätze sei.