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Die Herrschaft über die Stämme

tragen nur die Paurava und die Yädava einen Namen, der auf die vedischen
Namen führen kann.
Roth hat hier sicher die historische Tradition des Mbh. weit überschätzt1,
vor allem, wenn er dann wegen der Erwähnung der Yavana (Griechen) das
vedische „Fünfstämmevolk“ im nordwestlichen Panjäb lokalisiert (wenn
er auch damit das Richtige getroffen haben mag). — Es ist also nicht möglich,
mit einer solchen Bestimmtheit, wie es bis jetzt immer geschah (vgl. z. B.
E. Waldschmidt in „Geschichte Asiens“ S. 21), von einem „Fünfstämme-
volk“ oder einer „Koalition von fünf Stämmen“ zu sprechen.
Hillebrandt modifiziert die Ansicht Zimmers dahin, daß mit den pdnca
krstäyas (usw.) nicht dieses Fünfstämmevolk, sondern eine bestimmte, nicht
mehr definierbare vorhistorische Gruppe arischer Stämme gemeint sei. Darin
folgt ihm R. Hauschild (Asiatica, 1954, S. 267f.). Hauschild sieht in
dieser Stämmegruppe seßhafte arische Ackerbauern, die in starkem Gegen-
satz zu den noch nomadisierenden Ariern gestanden hätten. Ich vermag
davon in den Texten keine Spur zu entdecken.
Von den vorgetragenen Ansichten scheint mir die Ansicht Roths, daß
mit den pdnca krstäyas (usw.) alle Völker der fünf Himmelsgegenden ge-
meint seien, die stärkste Beachtung zu verdienen. Die Schwierigkeit, die
darin liegt, daß die fünf Stämme an einer Reihe von Stellen ganz offensicht-
lich als arische Stämme angesehen werden, vermag ich nicht so schwer zu
nehmen. Man konnte durchaus die umwohnenden arischen Völker unbe-
kümmert mit allen Völkern überhaupt identifizieren. Auch bei der Verbin-
dung visvä- + Stämme gibt es Stellen, die nur auf die Arier passen.
Für diese RoTHsche Deutung sprechen die zahlreichen, in diesem Kapitel
gegebenen Beispiele, in denen die Herrschaft über die Stämme und die
Herrschaft über die Welt zusammen genannt sind. Ferner läßt sich anführen:
7, 75, 4: Usas umkreist sie am gleichen Tag und 7, 79, 1: Usas weckt sie. —
Auch die von Hauschild aufgedeckte Parallelität von 10, 119, 6: pdnca
krstäyas und 7: rödasi ubhe könnte erwähnt werden. — Entscheidend aber
ist 7, 15,2: ydh pdnca carsanir abhi „der die fünf Völker umfaßt“ (von
Agni = 9, 101, 9 c von Soma), 5, 86, 2: yd pdnca carsanir abhi (von Indra
und Agni) mit den Parallelen 4, 7, 4; 5, 23, 1: visvä yds carsanir abhi „der
alle Völker umfaßt“ (beidesmal von Agni gesagt = 1, 86, 5 vom irdischen
König), 8, 24, 19 c: krstir yö visvä abhy dsti it „der als einziger alle Stämme
umfaßt (von Indra) und 4, 21, 2 cd: nä samrdt . . . abhy ästy eka krstih „wie ein
Allkönig . . . die Völker umfaßt“ (von Indra).
Es bleibt nun zu prüfen, ob die Möglichkeit besteht, daß diese Völker den
fünf Himmelsgegenden zugeteilt sind, wie Roth angedeutet hat.
In den jungvedischen Texten sind die fünf Himmelsrichtungen: Norden,
Süden, Osten, Westen und der Zenit. Vgl. Käty. S. S. 15, 1, 23. Dazu tritt
dann seit dem AV häufig noch der Nadir als sechste Himmelsrichtung. —
Das wirft eine weitere Frage auf: könnten etwa mit den fünf Völkern die
vier menschlichen Stämme der vier Himmelsrichtungen und die Götter als
das Volk des Zenits gemeint sein ? Ich glaube nicht. Wo die Götter und
Menschen zusammen gemeint sind, wird stets prononciert von beiden
Stämmen oder Geschlechtern: dem der Erde und dem des Himmels ge-
1 Vgl. Oldenberg ZDMG. 42, S. 240: „wirkliches Wissen über die Ge-
schichte dieses (= des vedischen) Zeitalters haben die Dichter des großen
Epos nicht besessen.“
 
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