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Schlosser, Julius von
Die abendländische Klosteranlage des früheren Mittelalters — Wien, 1889

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https://doi.org/10.11588/diglit.13732#0020
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II.

DIE BENEDICTINER UND DAS CLAUSTRALE

PRINCIP.

Im selben Jahrhundert, dem sechsten nach Christi Geburt,
trat der Mann auf, von dem eigentlich das Mönchthum des
Abendlandes datirt, Benedictus von Nursia (f 543).

Wie er das gesammte Mönchswesen überhaupt reorganisirt
hat, so wendete er auch auf die Frage der Centralisation sein
Augenmerk. Er schliesst sich, wie er in der Einleitung zu seiner
Regel1) sagt, den Coenobiten an. In cap. 66 spricht er
einen Satz aus, der gleichsam das Programm des ganzen
späteren Mönchthums im Abendlandc bildet: monasterium
autem, si ficri potest, ita debet construi, ut omnia necessaria,
id est aqua, molcndinum, hortus, pistrinum vel artes diversae
Lntra monasterium exerceantur. Das Kloster soll einen Staat, eine
Stadt für sich bilden, möglichst einer Entlehnung von aussen
nicht bedürftig sein. Hand in Hand geht damit die engste
Verbindung der Mönche unter einem Oberen, der den orien-
talischen Titel Abbas führt.

Es ist hier unnöthig, von der ungeheuren Bedeutung des
Bencdictincrordens für die europäische Gesittung und Geistes-
entwicklung zu sprechen. Von diesem Gesichtspunkte aus be-
trachtet, erscheint das echt französische, begeisterte Wort
Viollet-Le-Duc's, die Regel des h. Benedict sei „peutetru le

') Holstenius, Cod. regulär. I.
 
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