Universitätsbibliothek HeidelbergUniversitätsbibliothek Heidelberg
Überblick
Faksimile
0.5
1 cm
facsimile
Vollansicht
OCR-Volltext
(oll etwa eine (Trennung oon Öä'nemarf das
3lel der Bewegung fein, die Perfonalunion
ift folange rechtlich begründet, als der Sflannes-
ftamm herrfcht, ober die alten £ande0recf)te
müffen weiter gelten; |ie find für jeden Elar
und oerffä'ndltch 3ufammengefaßt in den drei
fyauptfäfan der oon fteoentlou und dem
Kieler Bürgermeister Balemann entworfenen
Kechtsoerwahrung: „öle ^erjogtümer find
felbftä'ndige Staaten; tn ihnen herrfcht der
JITannsffamm; die t>er3ogtümer find feff mit-
einander oerbundene Staaten." Vortrefflich
tff die Begründung fteoentlous In der Vorbe-

fremd fei. <£s wird eine £elt Bommen, wo die
öä'nen es felbft erfennen werden, daß die
Vaterlandsliebe je^t nicht mehr darin befielt,
die Greven de0 Kelcfjs 3u erweitern, daß es
die Aufgabe eines guten Staatsbürgers fei,
fein Vaterland Innerhalb der 6ren3en des
Ketchs groß und glücfllch 3u machen; ße roer^
den dann nicht mehr alte, treue freunde und
Bundesgenoffen angreifen, fondern unfere
Kechte aalten, wie wir die Irrigen gern achten
wollen, öann werden die Lande glüeflich und
blühend neben einander flehen und glücklichere
Reiten Bommen." Oiefe Hoffnung fteoentlous

Jfjeftaer rnrtrttptnfj. * 5tü!täef)mi5, «baut J83S. ((lad) (835)

ratung am 25.floDember1 $44: „ED tr müffen fpre- ging nicht in Erfüllung: am $. ^ult 1$46 erließ

<^en, denn die CrBlärungen des Staatsmtnifters der König ^rifftan VIII. den (Dffenen Brief,

((Derffed) bedrohen die Grundpfeiler unferer der 3Utn erftenmal offiziell die Berechtigung

ftaatsrechtlichen SelbftändtgBeit; wir müJTen der weiblichen Linie In den ^erjogtümern

fpredjen, denn wir find cerpfUdjtet, die tVünfche ausfprach. 3n der 3fcel>oer Ständeoerfamm-

und 6efd)werden des Voltes 3ur Kenntni© de0 lung, die damals tagte, war wieder Heoentlou

dürften 3U bringen; wir müflen fprechen, je$t der Wortführer, als (1c am 2$. ^ull über eine

wo wir noch oerfammelt find, wo die Drohung ftdreffe an den König beriet, die fcfyarfen SVl-

nid)t 3ur £at geworden, wo den Verteidigern derfpruch gegen delfen Vorgehen erhob. 60

des Kec^ts noch freies Wort gegeben Ift." fchmersltch es ihm auch fei, führt Heoentlou

^ber feindliche Stimmung gegen ÖänemarB aus, feine üJberseugung aussufprechen feinem

Hegt ihm fern; nach welchen ©rundfä^en er Jürffen gegenüber, fo habe er als Vertreter

handelte, 3eigen feine Worte bei der Schluß-- des Landes dtefe Verpflichtung und werde

beratung am 19. t>e3emberl$44: „Wir müflen dadurch nicht entbunden, daß der Landesherr

unfere Kedjte jefct darlegen und wahren, aber jettf einer andern Anficht folge. „<£s ftehen

wir müflen nicht minder entfehteden bewelfen, uns otelleicht fchwere gelten beoor, die Busficht

daß unferem £>er3en jede feindliche Stimmung in die ^ufunft ift trübe, aber mein und aller

und jede abflchtltche Trennung oon Öänemarf £roft ift der, daß wir diefe Vermietung nicht
 
Annotationen