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Grass, Carl August von [Oth.]; Siebmacher, Johann [Bibliogr. antecedent]
J. Siebmacher's großes und allgemeines Wappenbuch: in einer neuen, vollständig geordneten u. reich verm. Aufl. mit heraldischen und historisch-genealogischen Erläuterungen (Band 2,6): Der Adel in Baden: nebst Anhang, die Standes-Erhebungen des fürstlichen Hauses Fürstenberg enthaltend — Nürnberg, 1878

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https://doi.org/10.11588/diglit.24727#0026
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DER ADEL IN BADEN.

heim mit hübschem Schloss und bedeutender Land-
wirtschaft, früher dem f Geschlecht von Ehrenberg
gehörend.

1. Stammwappen: In R. das Vorderteil eines
s. Maulthiers oder Pferdes.

Kleinod: Das Maultier, oder das Pferd, wach-
send.

Decken: r. s.

2. Vermehrtes Wappen: vom 21. August
1570. Gevierter r. Schild mit g. auch s. Mittelschild,
darin ein Panther, mit aus Rachen Ohren und Hin-
terleib ausströmenden Feuerflammen (nach einigen das
Stammwappen?) I und IV das halbe s. Maulthier.
II und III ein s. Balken von der Rechten zur Linken.
(Pernegg).

Kleinode: Drei meist gekrönte Helme. I. zum
Stammwappen. II. der gekrönte Panther wachsend,
aus dem Rachen Feuer speiend, der Rücken ist der
Länge nach mit 5 Pfauenfedern besteckt. III. Von S.
u. R. übereck geteilte Hörner (Pernegg).

Decken: 1 u. III. r. s. II. ipj: g.

3. Anderes Wappen: Von S. u. R. geviert.

I und IV ein r. Balken von der Rechten zur Linken.

II und III Stammwappen. Mittelschild: in S. der
•fj~ Panter wie vorher.

Kleinod: Zwei gekrönte Helme. I zum Stamm-
wappen. II der gekrönte Panther, wachsend , aus
Rachen, Krone und Ohren fahren Feuerflammen und
der Hals ist hinten, der Länge nach, mit 5 r. zweige-
spitzten Fähnlein an g. Schäften besetzt.

Decken: beiderseits r. s.

Rinck vou RaMenstein, Frlirai. (Taf. 9).

Uradeliges Geschlecht, welches aus Rhätien stammt,
woselbst die Burg B. noch zu sehen, das sich aber
auch nach Franken und dem Eisass wendete und der
freien Reichsritterschaft einverleibt war. Hans und
sein Sohn Eberhard erschienen 1329 auf dem Turnier
zu Zoffingen und im 15. Jahrhundert verzweigte sich
die Familie in die Linien Baldenstem und Wildenstein,
von denen die erstere hierher gehört. Wilhelm R. v.
B. war von 1608 bis zu seinem Tode 1628 Bischof zu
Basel, ebenso Wilhelm Jakob, erwählt 1693 f 1705.
Der erstere hatte 1619 für sein Geschlecht Güter im
Breisgau erworben und ein Majorat gestiftet.

Karl Ignatz Heinrich Fidel f 21. Februar 1836 als
grossherzogl. Badischer Geh. Rath.

Grundherrliche Besitzungen in Baden (1843): Hof-
gut Neuershausen Landamts Freiburg, der Statzenthurm
genannt, wodurch die Familie (1869) stimmberechtigt
und wählbar zur ersten Kammer ist. Der Freiherrn-
stand ist anerkannt.

Wappen: In S ein gestürzter runder ^ Thurm
mit spitzem Dache und 1 Fenster.

Kleinod: wachsend ein s. Mannesrumpf ohne
Arme mit ^ Kragen, auf der Brust den ifj; Thurm,
oder auch denselben in einem s Schilde, welches^auf
seiner Brust liegt.

Decken: £j: s.

Rotier von Diersburg, Frhrn. (Taf. 9).

Uradel, der aus dem Fränkischen im 10. Jahrhun-
dert nach Baden eingewandert zu sein scheint. Das
Geschlecht besass bereits im zwölften Jahrhundert die
Burgen Hohenrod, Rodeck, Richenberg, Tieffenau etc.
und viele Gerechtsame in den umliegenden Ortschaf-
ten, meist in der Gegend von Achern. Dietrich Rit-
ter , genannt von Blumenberg (1386—1413), war im
Gefolge des Markgrafen Bernhard von Baden beim
Concil zu Constanz.

1463 erkaufte die Familie von den Markgrafen
von Baden-Baden die Burg der Stein Thiersberg mit
Zubehör Amts Offenburg, sowie theilweise die Herr-

schaft Reichenbach Amts Lahr, nannte sich von da
R. v. Th. oder Diersburg und ist noch heute im Besitz
dieser ehedem zur Reichsritterschaft gehörenden Grund-
herrschaften, welche sie stimmfähig und wählbar zur
ersten Kammer machen.

Nicht unerwähnt bleiben darf, dass die R. v. D.
die ersten Mitbegründer der Ortenauischen Reichsrit-
terschaft gewesen sind. Der Freiherrnstand ist über-
all anerkannt.

Wappen: In R. mit dem Kopfe nach rechts,
zwerg gelegt, ein g. bewehrter s. Adler.

Kleinod: Kopf und Hals dieses Adlers.

Decken: r. s.

Roggenbach, Frhrsi. (Taf. 9).

Rheinischer Uradel, der seit 1290 urkundlich auf-
tritt und sein gleichnamiges, jetzt in Ruinen liegen-
des, Stammschloss bei Freiburg im Breisgau im Besitz
hatte. Johann Konrad v. R. erw. 1656 -j- 1693 war
Bischof zu Basel und seine 7 Brüder bekleideten hohe
weltliche und geistliche Würden, namentlich als Deutsch-
ordens- und Maltheserritter, wie denn auch bis in die
neueste Zeit sich Nachkommen derselben im badischen
Civil- und Militärdienst rühmlichst auszeichneten.
Der Freiherrnstand ist anerkannt.

Begütert in Baden ist das Geschlecht bei Schopf-
heim, im gleichnamigen Amte, dann besitzt dasselbe
(1843) Antheile an den Grundherrschaften Krotzingen
Amts Stauffen, und Hugstetten im Landamt Freiburg
und ist stimmfähig und wählbar zur I. Kammer , Be-
zirk oberhalb der Murg. (1869).

Wappen: Wird verschieden tingirt angegeben.

I. Getheilt, oben von ^ und R. gespalten unten s.

Kleinod: Zwei Hörner, das rechte von jq: u. S.

das linke von R. u. S. getheilt.

Decken: Rechts ijj: s, links r. s.

II. Getheilt oben von S u. ff gespalten, unten s.

Kleinod: 2 Hörner, das rechte ganz s. das linke

von 4^ u. s. getheilt.

Decken: ±£ s.

III. Getheilt oben von R. und £j; gespalten, unten S.

Kleinod: 2 Hörner, das rechte von R. und S., das

linke von S. getheilt.

Decken: rechts r. s, links ^ s-

Diese Angabe soll die richtige, jetzt gebräuchliche,

sein.

Verschiedene Linien führten wohl verschiedene
Wappen.

Rotberg , Frfai'n. (Taf. 9).

Uradel, ursprünglich aus der Schweiz , woselbst
im Jura, nahe bei Basel, das Stammschloss Rotberg in
Ruinen liegt. Später gehörte das Geschlecht zum
rheinischen und fränkischen Adel. Seit 1467 Erb-
küchenmeister des Stifts Basel. Arnold v. R. Bischof
zu Basel erw. 1451 f 1458. Nachdem die Güter im
Jura mit Einwilligung von Kaiser und Reich veräus-
sert worden waren, erwarb die Familie im Breisgau
1417 die Grundherrschaften Bamlach, Liel und Rhein-
weiler (1843), welche noch jetzt den beiden in Baden
blühenden Linien gemeinschaftlich gehören, im Amt
Mühlheim gelegen sind und die Freiherrn zu stimm-
fähigen und wählbaren Grundherrn (1869) machen.

Der Freiherrnstand ist, vermöge der vormals
reichsritterschaftlichen Besitzungen, anerkannt.

Wappen: In G. ein -ff Balken.

Kleinod; 2 g. Hörner mit dem ££ Balken belegt
und durch eine r, in der Mitte verschlungene Schnur,
verbunden. Ursprünglich 2 Jagdhörner mit r. Schnü-
ren. (Fig. 2).

Decken: g.
 
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