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Siebmacher, Johann [Begr.]; Grass, Carl August von [Bearb.]
J. Siebmacher's großes und allgemeines Wappenbuch: in einer neuen, vollständig geordneten u. reich verm. Aufl. mit heraldischen und historisch-genealogischen Erläuterungen (Band 2,6): Der Adel in Baden: nebst Anhang, die Standes-Erhebungen des fürstlichen Hauses Fürstenberg enthaltend — Nürnberg, 1878

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https://doi.org/10.11588/diglit.24727#0077
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DER ADEL IN BADEN, freiherrn.

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Malchus. (Taf. 38.)

Karl Aug. Fhr. v. M. geb. den 27. Sept. 1770 zu
Mannheim, ein geschätzter Jurist, wurde nach mehreren
anderen Anstellungen königl. westphälischer Staatsrathund
als solcher am 15. August 1810, von dem König Jerome
in den Freiherrnstand erhoben. 1817 berief ihn der König
von Würtemberg als Chef des Finanzwesens nach Stutt-
gart; er kehrte aber bald wieder nach Heidelberg zurück,
lebte dort nur den Wissenschaften und starb 23. Okt. 1840.

Als königl. westphälischer Minister erhielt Fhr. v. M.
am 9. Juni 1813 auch den Grafenstand mit „von Ma-
rienrode“, hiervon machte derselbe indessen keinen
Gebrauch.

Freiherrn v. M. finden sich noch in Würtemberg.
(Siehe diese Abtheilung.) •

Wappen: in B. eine 5zinkige g. Krone.

Den Schild bedeckt gewöhnlich nur die Freiherrnkrone.

(Badisches Lexic. S. 1274. Freiherren - Taschenbuch
1866.)

Maler. (Taf. 38.)

Ursprünglich österreichische Familie. Georg Maler
Dr, der Arzneikunde und der Physik in Vorder-Oester-
reich erhielt Innsbruck den 18. Juni 1563 den ritter-
mässigen Adelstand für Eeich- und Erblande mit Lehens-
berechtigung und Josef Hermann v. M., fürstl. baseli-
scher Landeshauptmann, den erblichen Reichs-Frei- und
Pannierherrnstand mit „Wohlgeboren“, dann Bestätigung
des ganz unverändert gebliebenen Wappens, Wien den
20. Novbr. 1786.

Die Freiherrn v. M. waren noch im vorigen Jahr-
hundert in Baden begütert, und Franz Xaver Fhr.
v. M. war Domherr von Basel und wurde 1803 über-
nommen. Mitglieder des Geschlechtes finden sich im
Grossherzogthum nicht mehr.

Wappen: Ueber g. Schildesfuss O/3) mit 3 neben
einander gestellten r. Trauben an gr. Stielen, zweimal
getheilt. Das dadurch entstandene obere und untere Feld
ist 4 mal von B. u. G. schrägrechts, das mittlere ebenso
oft von G. u. B. schräglinks gespalten.

Kleinod: s. Brackenkopf und Hals mit Behang.

Decken: b. g.

(v. Wechmar S. 60. Badisches Lexic. Hey er v. Ro-
senfeld etc.)

Marscliall-Greiil'voii Erlebach, auch Marschall
zu Erlebach. (Taf. 38.)

Fränkischer Uradel, der dem Reichsritter-Kanton
Baunach einverleibt war, ist in Sachsen-Meiningen
angesessen (siehe das.) und im Grossherzogthum Baden
bedienstet. Erbmarschälle der alten Grafen von Henne-
berg, welcher Titel erst zu Anfang des 16. Jahrhunderts
dem Geschlechtsnamen Greift dauernd vorgesetzt wurde.
Hans Marschall-Greiff zu Erlebach lebte 1365.
Karl Fhr. v. M. zu E. bei Coburg war badischer
Kammerherr. Der Freiherrntitel gründet sich auf die
vormals reichsritterschaftliche Qualität der Familie.

Wappen: Von S. u. R. gespalten und zweimal in
gewechselten Farben getheilt.

Kleinod: geschlossener Flug in den Farben und der
Theilung des Schildes.

Decken: r. s.

Das Freiherrn - Taschenbuch gibt die Wappenfarbe
wohl irrig s. u. fj: an.

(Hof- u. Staats-Handbücher, v. Wechm. S. 24. Frei-
herrn-Taschenbuch etc.)

Mayenfisch zu Rappenstein. (Taf. 38.)

Die heutigen Freiherrn v. M. stammen von dem
schon seit 1259 in Urkunden des Archivs zu Darmstadt

auftretenden Rittergeschlecht v. Me gef isch ab, das 1315
v. Megfisch, 1406 v. Mekefis und 1516 v. Meyen-
fisch geschrieben vorkommt und zwar von einem Aste,
der 1635 nach der Schweiz übersiedelte, sich im Canton
Aargau bürgerlich aufnehmen liess und auf alle adeligen
Titel und Rechte Verzicht leisten musste. Erst der Reichs-
fürst, Abt Beda von St. Gallen, ertheilte am 19. Aug.
1782 dem Grossvater des jetzigen Familien-Aeltesten wie-
der Lehen und Adel und eine weitere Kloster-Urkunde
vom 12. März 1789 bestätigt dem Freiherrn Johann
Jakob von Mayenfisch zu Rappenstein, Ritter
des St. Ludwigsordens und Obrist-Wachtmeister etc., auch
dessen drei Söhnen Johann Ulrich, Theodor Jakob
und Johann Baptist mit ihren allenfallsigen, ehelichen
Descendenten und Nachkommen, die Auf- und Annahme
als adelige Gotteshausleute der Abtei St. Gallen.

Mitglieder des Geschlechtes haben sich in Constanz,
sodann in den Hohenzollern’schen Fürstenthü-
mern niedergelassen und der Freiherr Carl v. M. z. R.
ist königl. preussischer Kammerherr, dessen Sohn Eitel
Friedrich aber geb. 13. Okt. 1850, in Diensten der
kgl. Marine.

Die Besitzung Rappenstein liegt im Schweizer
Canton Graubündten.

Wappen: In R. zwei Fische, der obere g. schräg-
nach links aufwärts, der untere s. schräg nach rechts ab-
wärts schwimmend, beseitet rechts oben mit einer s. Rose
mit 2 gr. Blättern an gr. Stiel und links unten ein gr.
Kleeblatt, den Stiel rechts gewendet.

Kleinod: gekrönt mit den beiden gekrümmten Fi-
schen, deren Köpfe auf der Krone ruhen, der rechte g»
der linke s.

Decken: rechts r. g. links r. s.

(Familiennachrichten).

Molitor v. Mühlfeld. (Taf. 38).

Dieses Geschlecht stammt aus Burgund und hat
sich im Laufe der Jahrhunderte nach Baiern, Baden
und Preussen verzweigt.

Den Reichsadelstand mit Prädikat von Mühlfeld
und Verleihung der salva guardia erlangte Gregor M.,
Wien den 23. Mai 1634 von dem Kaiser Ferdinand II.

Der Grossherzog Leopold von Baden, erkannte
durch Entschliessung aus grossherzogl. Staatsministerium
vom 23. April 1840, die Adelsberechtigung des damaligen
Lieutenants der badischen Artillerie-Brigade CarlM. und
seiner Schwester Emilie Auguste mit v. Mühlfeld
an und gleiche Anerkennung von Adel und Prädikat er-
hielt, in Folge höchster Entschliessung aus grossherzogl.
Staatsministerum vom 5. Febrnar 1847, der damalige Cor-
poral Fourier in der Artillerie Franz Benedikt M. aus
Philippsburg.

Karl M. v. M. war 1841 Oberlieutenant bei der Ar-
tillerie zu Gottesau bei Karlsruhe.

Am 21. Januar 1870 ist die Familie auf den Grund
ritterbürtiger und stiftsfähiger Adelsabstammung in die
baierische Freiherrnklasse eingetragen worden.

Wappen: von G. u. ij: geviert. I. u. IV. ein b.
rechter Schrägbalken, der Länge nach belegt mit 3 g.
Sternen. II. u. III. einwärts ein g. Löwe. An der Stelle
des Mittelschildes ein 4speigiges g. Kammrad.

Kleinod: gekrönt, zwischen offenem Flug, rechts
von g. u. links von g u. b. getheilt, ein wachsender
g. Löwe mit dem g. Rade zwischen den Vorderpranken.

Decken: rechts g. links b. g.

(Minister. Akten. Hof- u. Staatshandbuch, v. Wechm.
S. 18. Heyer v. Rosenf. Freiherrl. Taschenb. 1870).

Montbrlson. (Taf. 38.)

Zu Seite 39 Tafel 15 muss ergänzend bemerkt
werden:
 
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