HochwürdigstenFürsten und Herrn / Herrn Marquarden / Bischoffen/
und des Hei!. Röm. Reichs Fürsten zu Eychstätt / Domb-Probsten zu
Mayrrtz/ Hoch-Fürstliche Gnaden / geruhen ab denen eingekommenen/
Grast!. Nassau-Saarbrückischen / weniger nicht Fürst!. Baaden-Durla-
chischen/ sämtlichen lob i. 2. z. 4. 5. 6.öc/. in Abschrifft hiebey
liegenden ^emor^ien undBeylagen/ mit mehreren zu vernehmen/was
im Nahmen gedachten Hauses Nassau/ wegen Lxtenlion des^n. 1666.
demselben allergnädigst ertheilten ^loratorü, bey allhiesiger Reichs-Ver-
sammlung vorgebracht/ und innständigst gebetten / auch was an Seiten
hoch-ermeldter Ihrer Durch!, zu Baaden / wegen der Herrschafft Lahr/
x>ro Ingresse angezeigt/ und verlanget worden. Gleichwie man nun
nicht ermangelt/ solches alles in denen dreyen Reichs-LoIWZüZ in or-
dentliche Oeüberation zu stellen/ also hat man geschlossen / Ihrer Kay-
serl. Majestät bemeldtes Gräfl. Nassauische Oetiäerium, aus vorgebrach-
ten beweglichen Ursachen/ jedoch der in dem Reichs-Abschied / vom Jahr
1654. §- dieserunserer re. gemachten Oitpoiinon unabbrüchig/ wie hie-
mit beschiehet / allerunterthanigst zurecommanäiren / auf daß sothane
LxteniiO^lorätol-jj zu 8ublevir-und Rettung jetzt-gedachter Grafschasst/
und der äusserst ruinirten Unterthanen / auf gewisse zulängliche Jahr
gebotener massen allergnädigst bewilliget / und darinnen / wie bißhero/
ferner verfahren werden möchte. Und nachdeme zwischen hochgedachtem
Fürst!. Hauß Baaden/ und mehrerwehnten Herrn Grafen zu Nassau/
dcrLahrischen Schuld-Sache halben / ein OommiiUo aä licjuiäLnäum
am Kayseri.-und des Heil. R. Reichs Cammer-Gericht im Jahr 1670.
zwar erkannt/ noch zur Zeit aber nicht vollzogen worden / als wird eben-
falsdarfür gehalten/ allerhöchst-ernannte Jhro Kayserl. Majestätaller-
gehorsamst zu bitten/ behöriger Orten allergnadigst zu befehlen/ damit
berührte OoinmiMorl ehesten reaLlumiret / durch die darzu verordnete
Lommillarios zu Ende gebracht / und mithin beyde Theile dermahleins
voneinander / und in Ruhe gesetzt werden möchten / gestalten man dann
hiermit jetzt-gedachteSach pro ebenmäßig allerunterthänigst re-
cominanäiret.
Womit höchst-besagten Kayserlichen Herrn krinLipal-^ommissärn
Hoch-Fürstl.Gnaden/ Chur-Fürsten/ Fürsten und Ständen anwesende
Räthe/ Bottschaffter und Gesandte / sich besten Fleisses / und geziemend
empfehlen. 8iZnarum. Regensburg den 15. ^nno 1680.
Lhur-Mayntzische Cantzley.
^it. ?.
60-/^ Kayserlichen an das Kammer-Gericht/
den ^6.
Leopold, (lit.)
EM)Jr mögen Euer Liebden/ und Euch nicht bergen/ was gestalten Wir
aufunterthänigstes Anlangcn und Bitten / der rie. Johann Lud-
E 2 wig/