Heimatschutz in Österreich.
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Möglichkeit vermieden und das landschaftliche Element, welches bei solchen
Gesamtbildern eine wichtige Rolle spielt, wie malerische Baumgruppen,
Parks oder Gärten, Teiche u. dgl. nach Tunlichkeit erhalten bleibe.“ Und
wieder ist es das Stadtbild als solches, dem ein zu erhaltender Wert bei-
gemessen wird, wenn der niederösterreichische Landesausschuß einen Grund-
tausch, der einen Teil einer Stadtmauer in Privatbesitz brächte, nicht ge-
nehmigt mit der Begründung: «Weil die Stadtmauern für das Stadtbild von
erheblicher Bedeutung sind und daher erhalten bleiben müssen, was im
Eigentum der Gemeinde am besten gewährleistet wird.“ Die Rücksicht auf
das Gesamtbild tritt hier neben das historische Interesse am Einzeldenkmal,
das vorher allein herrschend war.
Die Landesbehörden erlassen denn auch Rundschreiben an alle Bürger-
meister des Landes, worin sie zum Schutze der heimatlichen Altertümer und
Kunstwerke sowie zur Erhaltung des heimischen Ortscharakters mahnen.
Der Erfolg solcher Erlässe ist ja allerdings erfahrungsgemäß ein sehr gering-
fügiger. Beispielgebend ist nur die Tat.
Es kann mir nicht beifallen, die Tätigkeit der Behörden für die Er-
haltung des heimatlichen Ortsbildes darzustellen. Nur die Richtungen
derselben seien kurz gekennzeichnet und einige besonders namhafte Beispiele
seien genannt.
Vor allem gilt es den Kampf gegen die veralteten Stadtregulie-
rungspläne, gegen die geistlose, zweckfremde und schönheitslose Scha-
blone des Lineals und des rechten Winkels. Jene faßten ihre Aufgabe ledig-
lich als technisches Verkehrs- und Sanitätsproblem auf, wobei die Neuheit
einiger moderner Verkehrsmittel zu einer geradezu lächerlichen Verkehrs-
überschätzung geführt hat. Dagegen geht unser Bestreben dahin, durch
Revision der Regulierungspläne unter Zuziehung künstlerisch empfindender
Persönlichkeiten unsere schönen alten Straßen und Plätze zu retten aus dem
Netze rechtwinkelig konstruierter, mit parallelen Baufluchtlinien herab-
linierter Straßen, das übrigens auch Verkehrs widriger nicht gedacht
werden kann, als es ist. Wir fordern, daß die Baulinien mit Rücksicht
auf wertvolle alte Gebäude bestimmt werden, wie man das ja beispielsweise
in Stuttgart so trefflich durchgeführt hat. Als ein Beispiel dieser Tätigkeit
für die Erhaltung des Ortscharakters sei nur der Kampf um Alt-Wien
genannt, der ja den Gegenstand eines eigenen Referates dieser Tagung bil-
den sollte.
Wie gut man die Erhaltung des Ortsbildes mit der Lösung von Ver-
kehrsfragen verbinden kann, das haben die Zentralkommission und das Ar-
beitsministerium durch Umarbeitung von Bahnprojekten gezeigt, wie jenes
durch die Wachau, das nach Steyr und auch jenes, welches diese herrliche
Stadt, in der wir tagen, mit Maxglan verbinden soll. Ich darf in diesem
Zusammenhänge wohl auch der Abänderung des Projekts der Mönchsberg-
tunellierung zur unversehrten Erhaltung des St. Petersfriedhofes gedenken,
in welchem Salzburg einen der herrlichsten Friedhöfe der Welt besitzt.
Die Tätigkeit der Behörden zur Erhaltung wertvoller Ortsbilder wird
übrigens teilweise auch durch staatliche Subventionierung lokaler Vereine
mit diesem Zwecke ausgeübt.
Ein weiteres Feld dieser Tätigkeit ist ferner der fortgesetzte Klein-
krieg gegen die Verunstaltung der Ortsbilder.
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Möglichkeit vermieden und das landschaftliche Element, welches bei solchen
Gesamtbildern eine wichtige Rolle spielt, wie malerische Baumgruppen,
Parks oder Gärten, Teiche u. dgl. nach Tunlichkeit erhalten bleibe.“ Und
wieder ist es das Stadtbild als solches, dem ein zu erhaltender Wert bei-
gemessen wird, wenn der niederösterreichische Landesausschuß einen Grund-
tausch, der einen Teil einer Stadtmauer in Privatbesitz brächte, nicht ge-
nehmigt mit der Begründung: «Weil die Stadtmauern für das Stadtbild von
erheblicher Bedeutung sind und daher erhalten bleiben müssen, was im
Eigentum der Gemeinde am besten gewährleistet wird.“ Die Rücksicht auf
das Gesamtbild tritt hier neben das historische Interesse am Einzeldenkmal,
das vorher allein herrschend war.
Die Landesbehörden erlassen denn auch Rundschreiben an alle Bürger-
meister des Landes, worin sie zum Schutze der heimatlichen Altertümer und
Kunstwerke sowie zur Erhaltung des heimischen Ortscharakters mahnen.
Der Erfolg solcher Erlässe ist ja allerdings erfahrungsgemäß ein sehr gering-
fügiger. Beispielgebend ist nur die Tat.
Es kann mir nicht beifallen, die Tätigkeit der Behörden für die Er-
haltung des heimatlichen Ortsbildes darzustellen. Nur die Richtungen
derselben seien kurz gekennzeichnet und einige besonders namhafte Beispiele
seien genannt.
Vor allem gilt es den Kampf gegen die veralteten Stadtregulie-
rungspläne, gegen die geistlose, zweckfremde und schönheitslose Scha-
blone des Lineals und des rechten Winkels. Jene faßten ihre Aufgabe ledig-
lich als technisches Verkehrs- und Sanitätsproblem auf, wobei die Neuheit
einiger moderner Verkehrsmittel zu einer geradezu lächerlichen Verkehrs-
überschätzung geführt hat. Dagegen geht unser Bestreben dahin, durch
Revision der Regulierungspläne unter Zuziehung künstlerisch empfindender
Persönlichkeiten unsere schönen alten Straßen und Plätze zu retten aus dem
Netze rechtwinkelig konstruierter, mit parallelen Baufluchtlinien herab-
linierter Straßen, das übrigens auch Verkehrs widriger nicht gedacht
werden kann, als es ist. Wir fordern, daß die Baulinien mit Rücksicht
auf wertvolle alte Gebäude bestimmt werden, wie man das ja beispielsweise
in Stuttgart so trefflich durchgeführt hat. Als ein Beispiel dieser Tätigkeit
für die Erhaltung des Ortscharakters sei nur der Kampf um Alt-Wien
genannt, der ja den Gegenstand eines eigenen Referates dieser Tagung bil-
den sollte.
Wie gut man die Erhaltung des Ortsbildes mit der Lösung von Ver-
kehrsfragen verbinden kann, das haben die Zentralkommission und das Ar-
beitsministerium durch Umarbeitung von Bahnprojekten gezeigt, wie jenes
durch die Wachau, das nach Steyr und auch jenes, welches diese herrliche
Stadt, in der wir tagen, mit Maxglan verbinden soll. Ich darf in diesem
Zusammenhänge wohl auch der Abänderung des Projekts der Mönchsberg-
tunellierung zur unversehrten Erhaltung des St. Petersfriedhofes gedenken,
in welchem Salzburg einen der herrlichsten Friedhöfe der Welt besitzt.
Die Tätigkeit der Behörden zur Erhaltung wertvoller Ortsbilder wird
übrigens teilweise auch durch staatliche Subventionierung lokaler Vereine
mit diesem Zwecke ausgeübt.
Ein weiteres Feld dieser Tätigkeit ist ferner der fortgesetzte Klein-
krieg gegen die Verunstaltung der Ortsbilder.