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WeiLcrge.
Zwischen
der Stadtgemcinde Frciburg im Breisgau,
vcrtretcn dnrch den Stadtrath
und
der Miinsterfabrik U. L. Franen Bau zu Freibnrg,
vcrtreten durch das Erzb. Ordinariat und den Kath. Stiftungsrath
dcr Münsterpfarrci,
wird folgende
geschlossen:
Dlehereiiikunft
Die Stadtgemeinde Freiburg zieht ihren Einspruch gegen die Ein-
tragung des Münsters sammt Thurm als eines Eigenthums der
Münsterfabrikstiftung in das Grundbuch zurück.
Darüber, daß dieses Eigenthum auch die zum Platze gehörigen
Zwischenräume zwischen den Strebepfeilern und den von der südlichen
Vorhalle überbanten Platz in sich begreift, besteht beiderseits Ueberein-
stimmung.
2.
Die Münsterfabrik anerkennt folgende
Bciiiitzungsrcchtc der Stadt:
a) am Thurm auf Haltung einer Feuerwache in den dermalen
hiefür dienenden Räumen nnd in der bisherigen Weise, wo-
gegen die Stndt die Kosten der Uuterhaltung gedachter Räume
znm bezeichneten Zwecke trägt.
Stutz. Das Münster zu Frsikurg i. Br.
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WeiLcrge.
Zwischen
der Stadtgemcinde Frciburg im Breisgau,
vcrtretcn dnrch den Stadtrath
und
der Miinsterfabrik U. L. Franen Bau zu Freibnrg,
vcrtreten durch das Erzb. Ordinariat und den Kath. Stiftungsrath
dcr Münsterpfarrci,
wird folgende
geschlossen:
Dlehereiiikunft
Die Stadtgemeinde Freiburg zieht ihren Einspruch gegen die Ein-
tragung des Münsters sammt Thurm als eines Eigenthums der
Münsterfabrikstiftung in das Grundbuch zurück.
Darüber, daß dieses Eigenthum auch die zum Platze gehörigen
Zwischenräume zwischen den Strebepfeilern und den von der südlichen
Vorhalle überbanten Platz in sich begreift, besteht beiderseits Ueberein-
stimmung.
2.
Die Münsterfabrik anerkennt folgende
Bciiiitzungsrcchtc der Stadt:
a) am Thurm auf Haltung einer Feuerwache in den dermalen
hiefür dienenden Räumen nnd in der bisherigen Weise, wo-
gegen die Stndt die Kosten der Uuterhaltung gedachter Räume
znm bezeichneten Zwecke trägt.
Stutz. Das Münster zu Frsikurg i. Br.
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