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1. Friaul als deutsches Grenzland.

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die mächtigen Geschlechter der Cucanea, Pertenstein, Valvasone, die
Spilimberg, die Pramberg. Sie genießen als prinoipulos und potioros
minislerinles^ das größte Ansehen und wissen sich immer größere
Selbständigkeit zu erringen, stellen sich im Range neben die Freien.
Nur selten weilen sie bei Hofe. Den eigentlichen Hofdienst üben andere
aus. Den Burghuten, die auf den festen Schlössern und in den Städten
des Patriarchen sitzen, obliegen vor allem militärische Pflichten. Sie
haben entweder ein kouäum aastrense oder anch nur ein kouclum lmbi-
tuntinv, verfügen also über eine Burg oder auch nur über ein oder
mehrere Häuser mit dazugehörigem Grunde. Auch ursprünglich Freie
treten in die Ministerialität ein, sei es nm der wirtschaftlichen Vorteile
willen, sei es durch die Ehe mit einer Ministerialentochter. Außerdem
gibt es noch Dienstmannen anderer geistlicher und weltlicher Herren
im Landes Alle zusammen aber bilden den Adel, der durch gleiche
ritterliche Lebensweise zusammengehalten wird, ein einheitliches Stan-
desbewußtsein ausbildet und sich deutlich von den Bauern und Bürgern
unterscheidet. Mehr und mehr schwinden die alten Gegensätze, zumal
auch die Ministerialen ihrerseits wieder unfreie inMss in ihrem Dienste
habend Das ist eine Entwicklung, der man im übrigen Oberitalien
nichts Ähnliches an die Seite stellen kann, die aber ganz einig geht mit
der in Deutschland^.
Anders ist es in Istrien, das seiner ganzen Geschichte nach viel
stärker dem italienischen als dem deutschen Wesen verbunden ist. Frei-
lich dringt auch hier infolge der engen Beziehungen zu den deutschen
Nachbargebieten manche deutsche Einrichtung durch. Doch nie kann
der Patriarch es so enge seinem Lande eingliedern wie es etwa in Kram
mit seinem seit alters deutschen Adel^ möglich ist. Seit dem 10. Jahr-
hundert schon können die istrischen Städte die Macht des Markgrafen
de Rubeis (Anm. 16) 582L. Vgl. auch Paul Kluckhvhn, Die Mini-
sterialität in Südostdeutschland vom zehnten bis zum Ende des dreizehnten Jahr-
hunderts (Quellen n. Studien zur Verfassnngsgeschichte des Deutschen Reiches in
Mittelalter und Neuzeit, hg. v. Karl Zeumer IV 1), Weimar 1910, 64.
in prusseutia . . . Ottonis, Voloaugi iniuistvrialiuiu ckoinini praopositi
1201 cle Uudois (Anm. 16) 648 0; KärntUB. I 586. Daneben kommen mehrfach
gräfliche Ministeriale vor.
sb V. Otto ministvrialis et inilss suus 1201 üe liubsik 6420; uengedruckt:
KärntUB. I 585. Eine Urkunde des Ministerialen Bernhard von Treven unter-
zeichnen n. a. Otto guogue etOotpoläu« «ui proprii milites 1190 KärntUB. I
516.
3- Vgl. Zallinger, Ministeriales und Milites. Innsbruck 1878; ferner das
oben (Anm. 31) genannte Buch von Kluckhvhn.
n Globoönik, Der Adel in Krain, MittKrain 12 (1899) Iff.
 
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