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II. Thomasin von Zerclaere.

maßen sich die Gerichtsbarkeit an und entfremden Kirchenlehen^
und im Jahre 1213 muß Jnnocenz sogar dem Bischof wegen Ver-
schleuderung die Verwaltung der Temporalien entziehen^. In
Vicenza, wo ja für einige Jahre ein Rechtsstudium blüht, steht es noch
schlimmer. Von hier aus richtet Buoncompagno seinen Brief an
Wolfger, in welchem er ihn auffordert, der Ketzerei innerhalb seiner
Diözese den Garaus zu machen^. Er zählt die einzelnen Sekten auf
und klagt, daß sie sich schon in Como, in Mantua, in Verona, in Vicenza
und in Treviso eingenistet haben, daß nur Padua^ widerstehe. Und
nicht nur das Volk, selbst kirchliche Würdenträger seien bereits ange-
steckt. Der Patriarch möge kommen und die Ketzerei mit der Wurzel
herausreißen: non snorikieotis euin Ueli, gui, lioot snnetus kuerit,
kilio8 non oorroxii. Wolfger scheint eingeschritten zu sein. Jedenfalls
folgt in dem Formelbuch des Buoncompagno auf seinen eigenen
Brief ein Ausschreiben des Patriarchen an die der Ketzerei verdächtigen
Prälaten und Kleriker seines Sprengels^. Wenn es auch scheinen
will, als sei die eigentliche Mark Friaul verschont geblieben, so ist doch
die Gefahr bedenklich nahe gerückt.
Das zweite große Erlebnis Thomasins fällt in seine Dienstzeit am
Agleier Hof. Er hat Rom und den Papst sehen dürfen. Er ist Zeuge
von Ottos IV. Jtalienfahrt und Kaiserkrönung gewesen. Mehr als
acht Wochen hat er nach seinem eigenen Zeugnis in siuem iiovo ge-
weilt (10471ff.). Im Mittelpunkte dieser Zeit steht der feierliche
4. Oktober 1209 zu Rom. Thomasin wird mit Wolfger Ende August
oder Anfang September im Lager unweit Bologna^« zu dem Heere
gestoßen sein. Er hat dann die erste Begegnung mit Jnnocenz, die Krö-
nung, die Straßenkämpfe in Rom mit angesehen. Er ist auf dem Rück-
weg im Gefolge des Kaisers geblieben und wird es zugleich mit den
Bischöfen von Würzburg und Passau und den Herzögen von Bayern
und Kärnten Ende Oktober in S. Miniato^ verlassen haben. Mit den
Nachbarfürsten ist er dann Wohl über das damals befriedete Ferrara^
heimgezogen, während Wolfger noch bei dem Kaiser bleibt.
Innoe. Lp. II 7, Migne 214, 548.
Imme. Lp. XVI 19, Migne 216, 804ff.; Lp. XV1140, ebd. 948ff.
s. o. S. 36.
doch vgl. Innocenzi Brief an Wolfger 11. non. lunü 1205 Innoo. Lp.VIII
81, Migne 215, 648f.
Schönbach, WSB. 145 (1902) 15. Leider ist der Wortlaut bisher nicht
veröffentlicht.
Winkelmann (Anm. 82) II 190 u. ebd. Anm. 1.
°°° ebd. 212 u. ebd. Anm. 3.
"" ebd. 181 ff.; ferner vgl. unten Anm. 576ff.
 
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