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2VV

II. Thomasin von Zerclaere.

über den Fahrenden die Armen und Bedürftigen nicht, und das erkennt
sein Domherr auch an. Der rät des Fürsten vollends ist in Friaul eine
ständige Einrichtung.
Anders als Wolfger handelt Ezzelin von Romano, der Partei-
gänger des gestürzten Otto. Ihn zeichnen die Chroniken als Tyrannen,
er saugt das benachbarte Vicenza aus. An ihn mag auch Thomasin
gedacht haben. Vor allem liegt ihm aber immer wieder Otto IV. im
Sinn. Sein Untergang hat damit begonnen, daß er nicht wehr auf
Wolfgers Rat gehört und sein Ohr den deutschen Truppenführern ge-
liehen hat, die eben erst ihrem rechtmäßigen sizilischen Herrn die Treue
gebrochen haben. Sie haben sich dem Kaiser als ckiep seiner eren nnd
seiner 8e1e erwiesen, indem sie ihn von dem Wege des Rechts abdrängten.
Otto hat viel versprochen und wenig gehalten, Otto ist nicht freigebig,
sondern karg. Otto entzieht freilich dem geistlichen Gericht nicht die
Hilfe des weltlichen. Er hat noch im Jahre 1210 im Gefühl seiner Ver-
antwortung als der von Gott gesetzte rsx lustns seine Mandate gegen
die Ketzer in Oberitalien erlassen^. Aber man traut ihm doch das
Gegenteil zu, und sein Parteigänger Ezzelin von Romano wird von
den Zeitgenossen geradezu als Imeretien8 bezeichnet. Thomasin macht
sich hier die Auffassung des Papstes zu eigen. Er verlangt nicht nur
wie die Lateransynode, daß der weltliche Fürst die Ketzer ansrotte^
— darum bittet auch Buoncompagno den Patriarchen als Landes-
herrn —, sondern er bedient sich ganz ähnlicher Ausdrücke rind Bilder
wie Jnnocenz selbst. Hatte der Rhetor Wolfger bei dem Beispiel des
Eli beschworen, yni, lieet 8unotu8 kuorit, kiliv8 non eorrexit, so greift
auch Thomasin zu demselben Bibelzitat (I. Sam. 2, 4):
lleiv was, also vir lesen,
«in vil Auot man Avwosen
und enkalt silier Kinde sunde,
dar er in7, nillt verte z.nNer stunde (7938ff.).
Vor ihm hatte schon Jnnocenz in zweien seiner Dekrete auf Eli ver-
wiesen^. Noch eine zweite Stelle aus dem Schreiben des Buoncom-
pagno klingt bei Thomasin wieder. Jener nennt die Ketzer cket^tubili-
ores gnum burbsre nation«8 et Ilekrei seu etiam i<Mtatre, der Welsche
MGLL. IV2,44; MGCvnst. Il43f.; Frederich (Anm. 886) 47; Herrn.
Köhler, Die Ketzerpolitik der deutschen Kaiser und Könige in den Jahren 1152 bis
1254 (Jenaer Hist. Arbeiten 6). Bonn 1913, 23ff.
v. 13. X. äe tlnoretieis (V 7). Orex. (leer.; Hefele (Anin. 198) V* 881f.
Ile iugnisitioue eulparum. Veerot. I 21, Migne 216, 1231 .4 8 und ebd.
I 22, Migne 216, 1232 6; v. 31. X. (le Simon. (V 3). 6r«z. dsor.
 
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