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Thibaut, Anton Friedrich Justus; Guyet, Carl Julius [Hrsg.]
Anton Friedr. Just. Thibaut's Juristischer Nachlass (Band 1): Lehrbuch des französischen Civilrechtes in steter Vergleichung mit dem römischen Civilrecht — Berlin, 1841

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https://doi.org/10.11588/diglit.23687#0041
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Erstes Buch.
Allgemeiner Th eil.

Einleitung.
tz. 1.
-Das neufranzösische Gesetzbuch ') über Privatrecht, an-
fangs und zuletzt Oodö eivrl, in einer Mittelzeit lloüe
sioleon genannt, hat an sich ein sehr großes theoretisches
Interesse, als ein Werk, zu dessen Vollendung geistvolle
Männer viel beitrugen. Aber auch außerhalb Frankreich besitzt
es große praktische Wichtigkeit. Denn es gilt im Wesentlichen
noch jetzt in Polen, Krakau, dem ganzen Deutschen Ueber-
rhein, im Bergischen und Badischen. Auch ist es sür alle
unter der Herrschaft des Französischen Rechtes entstandnen
Rechtsverhältnisse da von großer Bedeutung, wo es galt,
aber abgeschafft ward: nämlich in Spanien, Italien, Holland,
den Hansestädten, Hannover, Kurhessen, Oldenburg, Köthen

1) Einleitung in das Gesetzbuch Napoleon's, Düsseldorf 1808.
— Seidenfficker, Einleitung in den 6o<Is lVapolöon, 1808. —
Schmid, kritische Einleit, in das gesammte Recht des Französischen
Staates, I. Bd., Nbtheil. 1. 2. 1808, 1809. — Seid en fti ckcr,
kritische Literatur des gesammten Napoleon. Rechtes, 1. Band, Tü-
bingen 1811.— Zachariä, Handbuch.des Franz. Civilrechts, 4. Auf-
lage, 1. Bd., S. 90 ff.
Thibaut, Code Nap. 1
 
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