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Thibaut, Anton Friedrich Justus; Guyet, Carl Julius [Hrsg.]
Anton Friedr. Just. Thibaut's Juristischer Nachlass (Band 1): Lehrbuch des französischen Civilrechtes in steter Vergleichung mit dem römischen Civilrecht — Berlin, 1841

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https://doi.org/10.11588/diglit.23687#0137
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Buch II. Theil I. Abschn. I. §. 66.

97

Zweites Buch.
Z u Ü a n d s r e ch t c.
Erster Theil.
Ueber die väterliche Gewalt.
Erster Abschnitt.
Natur der väterlichen Gewalt und rechtliche Folgen
derselben.
h. 66.
Auch in Beziehung auf den Code ist es erforderlich, daß
man unter jener Rubrik sogleich von den unehelichen Kin-
dern handelt, weil sie mehrfach den ehelichen gleichgesetzt sind ch.
Das Wesentlichste von dieser Lehre geht dahin: vor der
Revolution hatten uneheliche Kinder zwar eine Anerkennungs-
klage gegen den Vater, aber dies nur aus einem Rechte auf
Alimente, so daß ihnen nicht einmal mehr gegeben werden
durfte. In der Revolutionsperiode erfolgte aber eine Menge
leichtsinniger Gesetze, wodurch am Ende die unehelichen Kin-
der auch die vollen Erbrechte der ehelichen bekamen. Der
Code hat sich in die Mitte gestellt, indem er aus Erbarmen

1) Die Literatur des ganzen Elternrechtes hat Zacharia Thl.
lll. S. 329.— 421 am vollständigsten gegeben. Die Geschichte ent-
wickelt am besten Dor'.reau, ües enlan» narurels 1811. 62—230.
Thidaur, Code Nap. 7
 
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