Universitätsbibliothek HeidelbergUniversitätsbibliothek Heidelberg
Hinweis: Ihre bisherige Sitzung ist abgelaufen. Sie arbeiten in einer neuen Sitzung weiter.
Metadaten

Thieme, Paul
Bhāṣya zu vārttika 5 zu Pāṇini 1.1.9 und seine einheimischen Erklärer: ein Beitrag zur Geschichte und Würdigung der indischen grammatischen Scholastik — Berlin, 1935

DOI Seite / Zitierlink: 
https://doi.org/10.11588/diglit.39854#0029
Überblick
loading ...
Faksimile
0.5
1 cm
facsimile
Vollansicht
OCR-Volltext
Bhasya zu varttika 5 zu Pänini 1. 1. 9 und seine einheimischen Erklärer. 191
fassung von *r und *1 als ‘halbverschlossen’ entweder nicht ge-
kannt oder nicht geteilt: ardhatrtlyamätratväd iti kecid ähuh „Manche
sagen [daß *r und *1 nicht ‘ac’ heißen], weil sie [je] 21/2 Moren
betragen“. Nach Pän. 1. 2. 27 hat nun ein ‘ac’ entweder eine (u),
oder zwei (ü), oder drei (üi) Moren.
Die zitierten Gelehrten müssen also die Längen des r etwa
in der folgenden Weise analysiert haben:
r + r (= l1/2 9 + V2 r + ld/2 9 + 1l2 r) = f (3 ä + 1 r) = 2 Moren
r + f(= 2 9 + 1/2 r + 2 9 + x{% r) = *r(4ä+lr) = 21/2 Moren.
Kaiy. zeigt nun, daß diese Deutung des Satzes : na ca fkära
llcäro väj asti, falsch ist, da sie sich späterhin in der Interpretation
nicht bewährt. Er sagt nichts über eine tatsächliche, feststehende
Aussprache, der sie zuwiderliefe:
saty actve dirghasamjnänayor bhavisyati. yesäm tu matam ardha-
trtiyamäträv etäv iti tesäm mate saty apy actve dvimätratväbhäväd
etayor dirghasamjnä na präpnoti. tasmäd dvimäträv etäv abhyupagan-
tavyau „[Er (i. e. der Defensor) sagt: ‘Ich werde lehren, daß *r
und *1 ‘ac’ heißen’, indem er voraussetzt:] Wenn *r und *1 cac’
heißen, dann werden sie den Namen ‘lang’ (nach 1. 2. 27) empfangen
[und demnach nach 6. 1. 101 substituiert werden]. — Diejenigen
jedoch, die da annehmen, daß *r und *1 je zwei und eine halbe
Mora enthalten, müssen annehmen, daß, auch wenn *r und *1 ‘ac-
heißen, der Name ‘lang’ sich für sie nicht ergibt, da sie nicht zwei
Moren [sondern zwei und eine halbe] enthalten (und demnach 1.
2. 27 nicht Anwendung finden kann). Deshalb müssen *r und *1
als zweimorig angesehen werden.“
Wie ich an diesem Beispiel vor allem zeigen wollte, ist also
Kaiyata’s ‘Lampe’ zur Aufhellung der Meinung des Bhäsya auch
für uns von unschätzbarem Wert. Nicht jedoch, weil seine Deu-
tungen auf alte Tradition zurückgehen, sondern vielmehr, weil sie
auf wohlerwogenen Gründen der Interpretation beruhen, deren
Gewicht wir nachzuprüfen durchaus imstande sind, wenn wir in
der Grammatik und im Bhäsya selbst genügend Bescheid wissen.
Wir dürfen natürlich seine Deutungen verwerfen, wie zum Beispiel
seine Erläuterung zu vaksyämi (oben S. 188), falls wir nämlich
nachweisen können, daß sie keine Wurzel im Bhäsya haben. Wir
dürfen uns jedoch nicht übermütig über sie hinwegsetzen, oder gar
unterlassen, sie überhaupt erst zu verstehen. Sonst laufen wir
Gefahr, aufs neue mißzudeuten, was indische Gelehrte bereits vor
Jahrhunderten richtig herausgefunden haben, und Übersetzungen
 
Annotationen