D. dgideixerog, igixvöijc; und Genossen. § 153
159
Agni, der aryä (oben 75f„ 97): 1. 77. 4; die beiden Näsatya,
die Helfer in der Not, „die den Fremdling beschenken“
(oben 21): 8.8.17; Soma „der sehr erbarmende, un-
tadelige (nicht schändlich handelnde)“ (sumrllko anavadyö
risddäh 9. 69. 10b); und schließlich die Schutz und Gedeihen
gewährenden Allgötter: 8. 27. 4, 10, 8. 30. 2.
152 suri heißt „Herr“, ist sozusagen ein Synonym von
maghdvan „Geschenkereicher“, „Herr“, und benennt ins-
besondere den Schutzherren des Dichters. Eine exegetische
Begründung darf ich mir in diesem Falle sparen. Ein Zweifel
oder eine Meinungsverschiedenheit über die Bedeutung be-
steht nicht.
Eine einigermaßen wahrscheinliche linguistische Analyse
des Wortes ist meines Wissens bisher nicht gegeben worden.
Mir ist es nicht zweifelhaft, daß es in Wirklichkeit ein Kom-
positum ist, zusammengesetzt aus su + ri = ev^etvoq -
„gastlich“, „Gastlicher“, „Herr1)“.
Die eigentliche Bedeutung „gut für den Fremdling“ ergibt
sich zwar nicht unmittelbar aus strenger klassischer Flegel,
läßt sich aber einwandfrei rechtfertigen z. B. mit Hinweis
auf rgv. küyava „schlecht für die Gerste“; rgv. sünära
„freundlich“, eigentlich „gut gegen die Männer“; ep. sujana
„freundlich“, eigentlich „gut gegen die Leute“; gr. evavögog
„gut gegen die Männer“; und wohl auch rgv. kaväsakhä
„karg gegen die Freunde“, kaväri „karg gegen den Fremd-
ling“.
D. ägidsixerog, eQtxvörjq und Genossen
153 Ausweislich seiner grammatischen Besonderheiten
steht unserem an der Rechtstitel ehrwürdiger indogerma-
nischer Abkunft zu. Wollen wir ihm Gerechtigkeit wider-
fahren lassen, müssen wir nicht nach einer allfälligen „Wurzel
mit papierener Grundbedeutung“ 2) ausschauen, von der es
1) Vgl. insbesondere arigürtäh sürih 1. 186. 3, oben 29.
2) Ich entlehne den Ausdruck Wh. Schulze, Kleine Schriften
S. 216.
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Agni, der aryä (oben 75f„ 97): 1. 77. 4; die beiden Näsatya,
die Helfer in der Not, „die den Fremdling beschenken“
(oben 21): 8.8.17; Soma „der sehr erbarmende, un-
tadelige (nicht schändlich handelnde)“ (sumrllko anavadyö
risddäh 9. 69. 10b); und schließlich die Schutz und Gedeihen
gewährenden Allgötter: 8. 27. 4, 10, 8. 30. 2.
152 suri heißt „Herr“, ist sozusagen ein Synonym von
maghdvan „Geschenkereicher“, „Herr“, und benennt ins-
besondere den Schutzherren des Dichters. Eine exegetische
Begründung darf ich mir in diesem Falle sparen. Ein Zweifel
oder eine Meinungsverschiedenheit über die Bedeutung be-
steht nicht.
Eine einigermaßen wahrscheinliche linguistische Analyse
des Wortes ist meines Wissens bisher nicht gegeben worden.
Mir ist es nicht zweifelhaft, daß es in Wirklichkeit ein Kom-
positum ist, zusammengesetzt aus su + ri = ev^etvoq -
„gastlich“, „Gastlicher“, „Herr1)“.
Die eigentliche Bedeutung „gut für den Fremdling“ ergibt
sich zwar nicht unmittelbar aus strenger klassischer Flegel,
läßt sich aber einwandfrei rechtfertigen z. B. mit Hinweis
auf rgv. küyava „schlecht für die Gerste“; rgv. sünära
„freundlich“, eigentlich „gut gegen die Männer“; ep. sujana
„freundlich“, eigentlich „gut gegen die Leute“; gr. evavögog
„gut gegen die Männer“; und wohl auch rgv. kaväsakhä
„karg gegen die Freunde“, kaväri „karg gegen den Fremd-
ling“.
D. ägidsixerog, eQtxvörjq und Genossen
153 Ausweislich seiner grammatischen Besonderheiten
steht unserem an der Rechtstitel ehrwürdiger indogerma-
nischer Abkunft zu. Wollen wir ihm Gerechtigkeit wider-
fahren lassen, müssen wir nicht nach einer allfälligen „Wurzel
mit papierener Grundbedeutung“ 2) ausschauen, von der es
1) Vgl. insbesondere arigürtäh sürih 1. 186. 3, oben 29.
2) Ich entlehne den Ausdruck Wh. Schulze, Kleine Schriften
S. 216.