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Die Hafenstadt
Es nmss ausserdem bei und vor den eigentlichen Werft-
anlagen noch ein grösserer freier Platz vorhanden gewesen
sein, der im weiteren Sinne mit zu den Werften gerechnet
wurde. Nur so begreift es sich, dass in der Werfte die Ver-
theilung von Brod an die Bürger der Hafenstadt stattfinden
konnte1). Das war nun freilich natürlich bloss eine ausser-
ordentliche Verwendung eines zur Verfügung stehenden
Platzes. Seine eigentliche reguläre Bestimmung kann nur
unmittelbar mit den Zwecken der Marine zusammenhängen,
offenbar war es keine andere, als für die Versammlung,
Ordnung und Musterung der Bemannung, sowohl der *
vaörou als eirißdrai zu dienen. Diese Bemannung wurde
zwar demenweise ausgehoben2), versammelte sich aber bei
den Werften nach Trittyen geordnet und deshalb war dieser
Platz wohl gleich bei der umfassenden Neuorganisation, die
durch das Marinegesetz des Themistokles nöthig wurde, oder
bald darauf nach den 30 Trittyen gegliedert. Drei auf diese
ursprüngliche Einrichtung zu beziehende Grenzsteine sind in
jüngster Zeit im Peiraieus aufgefunden worden3)- und be-
a. a. 0. S. 170 richtig erkannt, dass nach ecxfv ein leeres Spatiuni an-
zusetzen ist, das vorausging der folgenden Rubrikübersckrift Mouvi-
Xiaciv. Auch werden in der merkwürdigen Restaurationsinschrift 'Gqpnu.
dpx- 1884 S. 170 erst Z. 43 ausdrücklich xd veuupia toö Atuevoc xou
ev Zea, dann Z. 45 xd veiüpm des grossen Hafens erwähnt. — Ebenso
wenig kann man mit Böckh, Staatsh. d. Ath. I2 S. 731 Anm. an-
nehmen, dass bei Demosthenes XIV 22 mit den Worten e'Kacrov vewpiov
ein Zehntheil der Werfte, wie es nach dem Vorschlag des Redners
hergestellt werden sollte, gemeint sei: denn die betreffenden Worte
sind mit den benachbarten auf Grund der Autorität des Parisinus als
spätes Glossem auszuscheiden, wie aus inneren Gründen von den
Kritikern längst erkannt war.
1) Demosth. XXXIV 37 oi 5' ev Tip TTeipcue! ev tuj veuupiuj oie-
x.d,ußavov Kax' ößoÄöv xoüc äpTouc (Milchhöfer S. 49 will statt veujphu
hier euTTophp lesen, was auch an sich unmöglich ist).
2) S. Demosth. L 6; vgl. Köhler in Mitth. d. Inst. VIII S. 179
und Kirchhoff in Monatsber. d. Berl. Akad. 1886 S. 303.
3) Es sind folgende drei Steine: 1) C. i. Att. I (auch Suppl.)
N. 517 = Hermes VII S. 486 Aeupe 'G\e][uciv(uuv tp|ittuc Te\[e]|uxa,
TTepmj üjv öe Tpnrxjuc äpxexcu, 2) 'ABnv. VIII (1880) S. 291 N. 2 = Q. i. Alt.
IV 2 N. 517a A]eüpe TTai]aviu)v xpi|xxüc xeAejuxa, apxe|TCU oe Mujppi-
Die Hafenstadt
Es nmss ausserdem bei und vor den eigentlichen Werft-
anlagen noch ein grösserer freier Platz vorhanden gewesen
sein, der im weiteren Sinne mit zu den Werften gerechnet
wurde. Nur so begreift es sich, dass in der Werfte die Ver-
theilung von Brod an die Bürger der Hafenstadt stattfinden
konnte1). Das war nun freilich natürlich bloss eine ausser-
ordentliche Verwendung eines zur Verfügung stehenden
Platzes. Seine eigentliche reguläre Bestimmung kann nur
unmittelbar mit den Zwecken der Marine zusammenhängen,
offenbar war es keine andere, als für die Versammlung,
Ordnung und Musterung der Bemannung, sowohl der *
vaörou als eirißdrai zu dienen. Diese Bemannung wurde
zwar demenweise ausgehoben2), versammelte sich aber bei
den Werften nach Trittyen geordnet und deshalb war dieser
Platz wohl gleich bei der umfassenden Neuorganisation, die
durch das Marinegesetz des Themistokles nöthig wurde, oder
bald darauf nach den 30 Trittyen gegliedert. Drei auf diese
ursprüngliche Einrichtung zu beziehende Grenzsteine sind in
jüngster Zeit im Peiraieus aufgefunden worden3)- und be-
a. a. 0. S. 170 richtig erkannt, dass nach ecxfv ein leeres Spatiuni an-
zusetzen ist, das vorausging der folgenden Rubrikübersckrift Mouvi-
Xiaciv. Auch werden in der merkwürdigen Restaurationsinschrift 'Gqpnu.
dpx- 1884 S. 170 erst Z. 43 ausdrücklich xd veuupia toö Atuevoc xou
ev Zea, dann Z. 45 xd veiüpm des grossen Hafens erwähnt. — Ebenso
wenig kann man mit Böckh, Staatsh. d. Ath. I2 S. 731 Anm. an-
nehmen, dass bei Demosthenes XIV 22 mit den Worten e'Kacrov vewpiov
ein Zehntheil der Werfte, wie es nach dem Vorschlag des Redners
hergestellt werden sollte, gemeint sei: denn die betreffenden Worte
sind mit den benachbarten auf Grund der Autorität des Parisinus als
spätes Glossem auszuscheiden, wie aus inneren Gründen von den
Kritikern längst erkannt war.
1) Demosth. XXXIV 37 oi 5' ev Tip TTeipcue! ev tuj veuupiuj oie-
x.d,ußavov Kax' ößoÄöv xoüc äpTouc (Milchhöfer S. 49 will statt veujphu
hier euTTophp lesen, was auch an sich unmöglich ist).
2) S. Demosth. L 6; vgl. Köhler in Mitth. d. Inst. VIII S. 179
und Kirchhoff in Monatsber. d. Berl. Akad. 1886 S. 303.
3) Es sind folgende drei Steine: 1) C. i. Att. I (auch Suppl.)
N. 517 = Hermes VII S. 486 Aeupe 'G\e][uciv(uuv tp|ittuc Te\[e]|uxa,
TTepmj üjv öe Tpnrxjuc äpxexcu, 2) 'ABnv. VIII (1880) S. 291 N. 2 = Q. i. Alt.
IV 2 N. 517a A]eüpe TTai]aviu)v xpi|xxüc xeAejuxa, apxe|TCU oe Mujppi-