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Die innere Stadt des Peiraieus

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denen bereits zuvor in ähnlicher Weise gestattet war, ihrer
heimischen Göttin Isis ein eigenes Heiligthum zu errichten,
auf welchen Vorgang sich eben der genannte Volksbeschluss
bezieht, sind doch gewiss auch durch Handelsinteressen nach
dem Peiraieus gezogen worden.

Bereits sehr früh hatte sich hier eine besondere Gilde
gebildet, welche die dem attischen Staate sei es als Bürger
sei es als Metoiken angehörigen Rheder und Kaufleute ver-
einigte. Wenigstens können wir schon im fünften Jahr-
hundert v. Chr. nicht bloss ihre Existenz an diesem Platze,
sondern auch ihre Blüthe nachweisen, von der auch der
Staat seinen Vortheil zieht, wenn schon genauere Details
leider nicht bekannt sind1). Dem Wandel der Verhält-
nisse entsprechend verändert begegnet Anfang des ersten
Jahrhunderts v. Chr. in Inschriften eine Genossenschaft von
vauKXnpoi Kai euirropoi theils heimischer theils fremder
Abkunft. Unter der Vorstandschaft des Zeus Xenios, der
ja für eine solche Association einen besonders geeigneten
Schutzpatron abgeben musste, erscheint sie als mächtig

ist die Oupavia, der die Kitierin Aristoklea in einer gleichzeitigen,
im Peiraieus gefundenen Inschrift {Eph. arch. N. 2585; Comparetti
a. gl. a. 0. N. XII; Kekule, die antiken Bildw. im Theseion N. 76;
Foucart, assoc. rel. S. 198 N. 11 = G. i. Att. II N. 1588) ein Weih-
geschenk bringt.

1) Vgl. C. i. Att. I N. 68 (im Peiraieus gefunden) gujaßdAAovTOU
oi vaÜK\r]poi [. . . . öpajxuiiv e'Kacroc äuö toö ttXchou (s. oben S. 142
Anm. 3), wo wegen des Ausdrucks oi vauKÄripot doch wohl an eine
Genossenschaft gedacht werden muss. Ebenso C. i. Att. I N. 35, wo
Z. 3 zu lesen sein wird [tujv va]ut<\fipu)v ¥\ tujv [euTröpujv] und wo auch
offenbar die Verwendung gewisser von den voaiKAupoi herrührenden
Einnahmen zu einem Fest ([e]opxn,v Z. 10) erwähnt wird (ob der "Ava-
Kec wegen C. i. Att. I N. 34 Z. 8?). Auch hier heisst es Z. 6 o]pax|uäc
(wir wissen nicht, wie viele, jedenfalls nicht bloss 6paxMnv wiß I N. 68)
e'Kacroc. Auch das hier Z. 7 (wie C. i. Att. I N. 34 Z. 12) erwähnte
errißaTiKÖv (Einschiffungszoll offenbar) wird wohl von den Ehedern be-
zahlt sein. Christ, de pull. Ath. rat. (1879) S. 23 zieht auch xd vctu-
KAnpiKd der Kolakreten hieher. Gehörte zu diesen vauKAnpoi auch
der 'HpdKXevroc, der sich als attischer Unterthan XeppovrjciTnc nennt in
C. i. Att. IV 1 N. 491 a (falls wirklich Kirchhoff hier richtig vaÜKXnpoc
korrigirt hat)?
 
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