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Die Hafenstrasse
wird es nicht wieder erwähnt1). Vielleicht wurde es da-
mals zugleich mit den langen Mauern zerstört oder verfiel
wenigstens allmählich. Und jetzt können wir mit Sicher-
heit keinen einzigen Rest dieses Kastells mehr nachweisen.
1) Ueber die Einrichtung des makedonischen Kastells (295 v. Chr.),
die Rückeroberung desselben von Seiten der Athener (286), abermalige
Besetzung durch Antigonos (262) und dessen freiwillige Räumung
(256) s. Bd. I S. 617, 619 (die hier Anm. 5 angeführte Inschrift steht
jetzt C. i. Att. II N. 317 und Köhler hat mit grosser Wahrscheinlich-
keit auf dasselbe Dekret noch eine zweite Inschr. II N. 318 bezogen),
628. [Ueber die Zeit der ersten Einrichtung vgl. auch Unger im
PMM. XXXVIII S. 460 ff. und Melber, Quellen Polyäns S. 645.] Er-
wähnt wird ausserdem noch die Besetzung des Kastells durch die
Epheben in der Zwischenperiode der Befreiung von makedonischen
Truppen, nämlich in dem Ehrendekret für die Epheben des Vorjahres
(wahrscheinlich aus 281), das S. 621 Anm. 1 angeführt ist, (= C. i.
Att. II N. 316) Z. 11 ff. AeiTOu[p]YOÖvxec k[cu cbrav-rja rä -aapa^^ö^va
üttö [toö cjTpcn-rpfoü efc Trjv x[o]0 M[ouc]eiou qpuXaKi^v KaödTrep €Ta[x6n-
cav ü]irö toö 6r)|uou.
Die Hafenstrasse
wird es nicht wieder erwähnt1). Vielleicht wurde es da-
mals zugleich mit den langen Mauern zerstört oder verfiel
wenigstens allmählich. Und jetzt können wir mit Sicher-
heit keinen einzigen Rest dieses Kastells mehr nachweisen.
1) Ueber die Einrichtung des makedonischen Kastells (295 v. Chr.),
die Rückeroberung desselben von Seiten der Athener (286), abermalige
Besetzung durch Antigonos (262) und dessen freiwillige Räumung
(256) s. Bd. I S. 617, 619 (die hier Anm. 5 angeführte Inschrift steht
jetzt C. i. Att. II N. 317 und Köhler hat mit grosser Wahrscheinlich-
keit auf dasselbe Dekret noch eine zweite Inschr. II N. 318 bezogen),
628. [Ueber die Zeit der ersten Einrichtung vgl. auch Unger im
PMM. XXXVIII S. 460 ff. und Melber, Quellen Polyäns S. 645.] Er-
wähnt wird ausserdem noch die Besetzung des Kastells durch die
Epheben in der Zwischenperiode der Befreiung von makedonischen
Truppen, nämlich in dem Ehrendekret für die Epheben des Vorjahres
(wahrscheinlich aus 281), das S. 621 Anm. 1 angeführt ist, (= C. i.
Att. II N. 316) Z. 11 ff. AeiTOu[p]YOÖvxec k[cu cbrav-rja rä -aapa^^ö^va
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