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Die Agora
niussten also die Richter herantreten, um ihre Stimmen ab-
zugeben1). Ein besonderer Stein (\i9oc), d. h. wahrscheinlich
ein steinerner Tisch, wurde zum Ausschütten und Zählen der
Psephoi benutzt: ihn haben2) wir uns wohl vor der Estrade
zwischen den Plätzen zu denken, die hier beiden Parteien
angewiesen waren.
Diese Grundzüge der Einrichtungen scheinen durch-
zugehen: dass aber im Einzelnen im Laufe der Zeit sich
Manches geändert hat, ist theils mit Sicherheit zu erkennen,
theils mit Wahrscheinlichkeit zu erweisen.
Zunächst hat sich im Abstimmungsmodus -sowohl in
Bezug auf die Verwendung der beiden Gefässe als die Be-
schaffenheit der Psephoi ein Wandel vollzogen: und zwar
scheint die eine Aenderung mit der andern gleichzeitig und
in einem unmittelbaren Zusammenhang eingetreten zu sein.
Der spätere Gebrauch (im vierten Jahrh.) ist jetzt im Detail
bekannt: jeder Richter erhielt zwei bronzene, wirbelartige
Psephoi, von denen die eine eine volle Axe (auXicKOc) hatte,
die andere eine hohle, durchbohrte, jene (uXripnc) für Frei-
sprechung, diese (TeTpuTrr)|uevr|) für Verurtheilung zu ver-
zur Abstimmung schreitet, gemeint sein kann. Eben auf dies Bretter-
gerüste geht wohl auch die Bemerkung des Schol. zu Aristoph., Wesp.
V. 386 (dveAövxec Kai KaxaKXaücavxec GeTvai u' vnb xolci öpucpdKxoic),
die freilich den Vers selbst falsch erklärt und die Etymologie von
opüqpctKTOc einmischt: evxaüGa be xd xaßAdiuaxa xoü oiKacxnpiou bid xö
&k cavibuuv Kai £üA.uuv xüjv ek bpuöc eivai KaxecKeuac|ueva. Es wird also
nicht möglich sein, mit Richter a. a. 0. S. 127 auf diese Bretter-
tribüne den in dem Acharner-Vers 683 erwähnten AiGoc (s. unten
S. 372 Anm. 1) zu beziehen.
1) Also beziehen sich eben auf diese Tribüne die Worte des
Demosthenes XIX 311 : vöv xovvuv üjuäc ouk eic TTeA.oTTÖvvr|Cov bei
Trpecßeiav ireuTreiv oub5 öböv |uaKpdv ßabfcai oöb5 ecpöbia dvaXicKetv,
ä\\' axpi xoü ßquaxoc evxauGoi -rrpoceXGövxa e'Kacxov üuluv t\]v odav
Kai xr|v biKaiav iyf|cpov uirep xfjc iraxpiboc GecGai Kax' dvbpöc kxä. Das
evxauGoi deutet nicht auf das Bema des Klägers, wie Schömann, att.
Process S. 721 Anm. 59 meint, sondern ist im Gegensatz zu den weiten
Gesandtschaftsreisen von der Stadt Athen gesagt.
2) Erwähnt ist dieser AiGoc der Dikasterien nur in dem ver-
zweifelten Ausruf des Philokieon bei Aristoph., Wesp. V. 333 f\ bfjxa
XiGov ue Ttovncov, eqp' oö xdc xoiptvac dpiGuoüciv.
Die Agora
niussten also die Richter herantreten, um ihre Stimmen ab-
zugeben1). Ein besonderer Stein (\i9oc), d. h. wahrscheinlich
ein steinerner Tisch, wurde zum Ausschütten und Zählen der
Psephoi benutzt: ihn haben2) wir uns wohl vor der Estrade
zwischen den Plätzen zu denken, die hier beiden Parteien
angewiesen waren.
Diese Grundzüge der Einrichtungen scheinen durch-
zugehen: dass aber im Einzelnen im Laufe der Zeit sich
Manches geändert hat, ist theils mit Sicherheit zu erkennen,
theils mit Wahrscheinlichkeit zu erweisen.
Zunächst hat sich im Abstimmungsmodus -sowohl in
Bezug auf die Verwendung der beiden Gefässe als die Be-
schaffenheit der Psephoi ein Wandel vollzogen: und zwar
scheint die eine Aenderung mit der andern gleichzeitig und
in einem unmittelbaren Zusammenhang eingetreten zu sein.
Der spätere Gebrauch (im vierten Jahrh.) ist jetzt im Detail
bekannt: jeder Richter erhielt zwei bronzene, wirbelartige
Psephoi, von denen die eine eine volle Axe (auXicKOc) hatte,
die andere eine hohle, durchbohrte, jene (uXripnc) für Frei-
sprechung, diese (TeTpuTrr)|uevr|) für Verurtheilung zu ver-
zur Abstimmung schreitet, gemeint sein kann. Eben auf dies Bretter-
gerüste geht wohl auch die Bemerkung des Schol. zu Aristoph., Wesp.
V. 386 (dveAövxec Kai KaxaKXaücavxec GeTvai u' vnb xolci öpucpdKxoic),
die freilich den Vers selbst falsch erklärt und die Etymologie von
opüqpctKTOc einmischt: evxaüGa be xd xaßAdiuaxa xoü oiKacxnpiou bid xö
&k cavibuuv Kai £üA.uuv xüjv ek bpuöc eivai KaxecKeuac|ueva. Es wird also
nicht möglich sein, mit Richter a. a. 0. S. 127 auf diese Bretter-
tribüne den in dem Acharner-Vers 683 erwähnten AiGoc (s. unten
S. 372 Anm. 1) zu beziehen.
1) Also beziehen sich eben auf diese Tribüne die Worte des
Demosthenes XIX 311 : vöv xovvuv üjuäc ouk eic TTeA.oTTÖvvr|Cov bei
Trpecßeiav ireuTreiv oub5 öböv |uaKpdv ßabfcai oöb5 ecpöbia dvaXicKetv,
ä\\' axpi xoü ßquaxoc evxauGoi -rrpoceXGövxa e'Kacxov üuluv t\]v odav
Kai xr|v biKaiav iyf|cpov uirep xfjc iraxpiboc GecGai Kax' dvbpöc kxä. Das
evxauGoi deutet nicht auf das Bema des Klägers, wie Schömann, att.
Process S. 721 Anm. 59 meint, sondern ist im Gegensatz zu den weiten
Gesandtschaftsreisen von der Stadt Athen gesagt.
2) Erwähnt ist dieser AiGoc der Dikasterien nur in dem ver-
zweifelten Ausruf des Philokieon bei Aristoph., Wesp. V. 333 f\ bfjxa
XiGov ue Ttovncov, eqp' oö xdc xoiptvac dpiGuoüciv.