Ohne Zweifel ist der letzte Satz rein musikalisch der wert-
vollste. In der Erfindung beschwingter, rhythmisch fein differen-
zierter Melodik müssen wir die Stärke von Anton Stamitz er—
blicken. Das kantabel-liedhafte liegt ihm nicht so; es wirkt etwas
flach, wenn auch die Schwäche des zweiten langsamen Satzes mehr
auf den Mangel an Gegensäglichkeit als auf das Inspiratorische
zurückzuführen ist.
Rein technisch ist noch zu bemerken, daß die beiden konzer-
tanten Flöten, die übrigens nirgends als solche bezeichnet sind, die
Solopartien allein bestreiten. (Im Gegensatz zu Karl Stamig und
früheren Mannheimern wie Cannabich.) Zur Begleitung des Con-
certino werden nur die Streicher herangezogen. Hörner und Oboen
finden nur im Tutti Verwendung. Hier im Instrumentalen, vor-
züglich in der Verwendung der Holzblasinstrumente, wird der Ab-
stand etwa zu Mozart klar. Während Mozart die Oboe (auch
Klarinette) gleichberechtigt zur Flöte hinzutreten läßt, verwendet
sie Anton Stamitz nur untergeordnet. Im Concertino findet sie, wie
schon erwähnt, keine Verwendung. Aber auch im Tutti wird sie
nur als harmonisches Füllinstrument angewendet. Den Vorzug er-
halten auch hier die Flöte und die erste Violine. Anton Stamitz
bleibt also in dieser Hinsicht noch ganz im Fahrwasser der älteren
Mannheimer und vieler „galanter‘“ Meister des mittleren und aus-
gehenden 18. Jahrhunderts.
Wie aus den einzelnen Beispielen des Anton Stamitzschen
Rondos hervorgeht, entwickeln sich die Couplets aus der Refrain-
melodik. Wir finden hier alle die typischen Merkmale, die
Chrzanowski ‘ für das französische Rondeau feststellt. Er schreibt
darüber: „Der Refrain bestand aus zwei gleichen, abgesehen von
ihren Schlußtakten, identischen Gliedern, jedes im Umfang am
häufigsten von 4 längeren oder 8 kürzeren Takten. (Hier war der
Refrain 16taktig.) Das erste Glied schloß mit der Dominante, das
zweite mit der Tonika. Die beiden bildeten einen abgeschlossenen
melodischen Gedanken . ... Der Inhalt des Couplets beruhte
77 Das instrumentale Rondeau und die Rondoformen im 18. Jahr-
hundert. S. 20 £f.
108
vollste. In der Erfindung beschwingter, rhythmisch fein differen-
zierter Melodik müssen wir die Stärke von Anton Stamitz er—
blicken. Das kantabel-liedhafte liegt ihm nicht so; es wirkt etwas
flach, wenn auch die Schwäche des zweiten langsamen Satzes mehr
auf den Mangel an Gegensäglichkeit als auf das Inspiratorische
zurückzuführen ist.
Rein technisch ist noch zu bemerken, daß die beiden konzer-
tanten Flöten, die übrigens nirgends als solche bezeichnet sind, die
Solopartien allein bestreiten. (Im Gegensatz zu Karl Stamig und
früheren Mannheimern wie Cannabich.) Zur Begleitung des Con-
certino werden nur die Streicher herangezogen. Hörner und Oboen
finden nur im Tutti Verwendung. Hier im Instrumentalen, vor-
züglich in der Verwendung der Holzblasinstrumente, wird der Ab-
stand etwa zu Mozart klar. Während Mozart die Oboe (auch
Klarinette) gleichberechtigt zur Flöte hinzutreten läßt, verwendet
sie Anton Stamitz nur untergeordnet. Im Concertino findet sie, wie
schon erwähnt, keine Verwendung. Aber auch im Tutti wird sie
nur als harmonisches Füllinstrument angewendet. Den Vorzug er-
halten auch hier die Flöte und die erste Violine. Anton Stamitz
bleibt also in dieser Hinsicht noch ganz im Fahrwasser der älteren
Mannheimer und vieler „galanter‘“ Meister des mittleren und aus-
gehenden 18. Jahrhunderts.
Wie aus den einzelnen Beispielen des Anton Stamitzschen
Rondos hervorgeht, entwickeln sich die Couplets aus der Refrain-
melodik. Wir finden hier alle die typischen Merkmale, die
Chrzanowski ‘ für das französische Rondeau feststellt. Er schreibt
darüber: „Der Refrain bestand aus zwei gleichen, abgesehen von
ihren Schlußtakten, identischen Gliedern, jedes im Umfang am
häufigsten von 4 längeren oder 8 kürzeren Takten. (Hier war der
Refrain 16taktig.) Das erste Glied schloß mit der Dominante, das
zweite mit der Tonika. Die beiden bildeten einen abgeschlossenen
melodischen Gedanken . ... Der Inhalt des Couplets beruhte
77 Das instrumentale Rondeau und die Rondoformen im 18. Jahr-
hundert. S. 20 £f.
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