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Weinbrenner, Friedrich
Architektonisches Lehrbuch (Band 1): Geometrische Zeichnungslehre, Licht- und Schattenlehre — Tübingen, 1810

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https://doi.org/10.11588/diglit.6992#0021
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Bogen bb2b3 in dem Aufriss anzeigt, so gedreht, dass die Linie ab3 in dem Grundriss die Achse der Drehung
ist, so erscheint sie, wie hier in der Richtung von ab2, in dem Grund- und Aufriss verkürzt, und bloss in
vertikaler Richtung erhält sie in dem Aufriss wieder ihre wahre Form, wo sie aber nachher in dem Grundriss
nur die kurze Linie ab3 bildet.

Anmerkung. Die Krümmung muss wieder, wie in vorhergehender Figur, durch die Theile und
Punkte 1 und 2, die sich ebenfalls mit um die Achse ab3 drehen, verzeichnet werden.

Zehnte Aufgabe. Fi' g. X. Tab. I.

Eine, wie Fig. IV, mit der Basis schief in Grund gelegte krumme Linie ab, in Grund- und Aufriss
zu verzeichnen.

Auflösung. In dem Aufriss erscheint die Linie in horizontaler Richtving auf der Basis, wie die Linie
ab. "Wird sie aber unter verschiedenen Winkeln bei b aufgehoben, und in dem Grundriss um den Punkt a,
in der Richtung von der Achse ab3 gedreht; so wird sie, wie z. B. hier unter einem Winkel von 07 Graden,
in Rücksicht ihrer Krümmung, durch die Theile 1, 3, nach vorhergehender Aufgabe, in Ansehung ihrer
Richtung aber wie Fig. IV verzeichnet, die in Grund - und Aufriss gezeichnete Linie ab2, in einer ganz
perpendikularen Richtung aber die Linie ab3 auf den Zeichnungsflächen bilden.

ZWEITES KAPITEL.

VERZEICHNUNG DER FLÄCHEN.

Eine Fläche verzeichnen, heisst (wenn nicht besonders bemerkt wird, dass sie unter einem gewissen
Winkel erscheinen soll) dieselbe in ähnlicher Gestalt, in einem bestimmten Verhältniss der Grösse, in Grund-
und Aufriss darstellen. Erscheint sie solchergestalt, so wird sie auch eine rein geometrische Verzeichnung
genannt, weil sie parallel mit ihrer Zeichnungsfläche geht, und desswegen keine Scheinwinkel und Schein-
linien hat.

Erste Aufgabe. Fig. XL Tab. I.

Ein horizontales Viereck, von dem die Winkel und UmfassungsLinien bekannt sind, in geometrischen
Grund- und Aufriss zu verzeichnen *).

*) Die Verzeichnung ebener Flächen gehört zwar in die gewöhnliche Geometrie, doch möchte hier eine kurze Erinnerung
an dieselbe, für manchen angehenden Zeichner nicht an dem unrechten Orte stehen.

*• Th. I. Heft. 6
 
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