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Wesel, Uwe
Die Hausarbeit in der Digestenexegese: eine Einführung für Studenten und Doktoranden — München, 1989

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https://doi.org/10.11588/diglit.31223#0011
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I. Einführung

Digestenexegese ist die praktische Übung im römi-
schen Privatrecht. Wie im modernen bürgerlichen
Recht kann die Vorlesung allein keine klare Vor-
stellung von der Bedeutung und dem Zusammen-
wirken der verschiedenen Rechtsinstitute und Regeln
geben. Jurisprudenz muß sich überall am konkreten
Fall bewähren. Das gilt nicht zuletzt für das römische
Recht, das wie das englische überwiegend „case law“,
Fallrecht, geblieben ist. Erst im 18. und 19. Jahrhun-
dert wurde daraus unter dem Einfluß des theoreti-
sierenden Naturrechts von den deutschen Pandek-
tisten die Systematik unseres Bürgerlichen Gesetz-
buches entwickelt.

In der Methodik der Fallbearbeitung besteht aller-
dings ein grundlegender Unterschied zu den Übun-
gen im modernen Recht. Denn wir haben das römi-
sche Recht seit dem Inkrafttreten des Bürgerlichen
Gesetzbuches nicht mehr als geltendes, sondern als
historisches Recht zu behandeln. Dieser Unterschied
wird durch die Bezeichnung der Ubung als Digesten-
exegese zum Ausdruck gebracht.

Das Wort Exegese stammt aus dem Griechischen.
Exegesis ist das Erzählen, Auseinandersetzen, Erklä-
ren. Es entspricht dem .lateinischen Begriff „inter-
pretatio“ und bedeutet hier: Erklärung, Auslegung,
Interpretation der uns erhaltenen Schriften der römi-
schen Juristen.

Was ist

Digesten-

exegese?

Bedeutung

des

Wortes

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