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XI

seit vorigem Jahrhundert die bairische Geschichte gefördert. Bei den beiden letztem scheinen principiell die rhein-
pfälzischen Urkunden ausgeschlossen zu sein. Während diese Arbeiten ausschliesslich wissenschaftliehen Zwecken
dienten, haben die frühesten pfälzischen Urkundeneditionen nicht den historischen; sondern juristischen Interessen
ihre Entstehung zu verdanken. Die wichtigsten pfälzischen Staategrundgesetze wie der Hausverfcrag von Pavia,
die Rupertinische Constitution, die verschiedenen Theilungsakte sind zuerst im Anhang dickleibiger Bechtsdeduk-
tionen in die Oeffentlichkeit getreten. Denn Jahrhunderte lang haben Sucessionsstreitigkeiten innerhalb des wittels-
bachischen Hauses die Federn der Publicisten in Bewegung gesetzt.l) In diese Eeihe gehören besonders die staats-
rechtlichen Schriften desPublicisten und CulturhistorikersFriedr ich Christoph Jonathan Fische r, der nach
mannigfachen Wandlungen seines Lebens zuletzt als Professor des Staats-und Lehenreehts in Halle eine dauernde
Stellung fand. Seine publieistisehe Thätigkeit hat er besonders der bairisehen Erbfolge (1777—79) zugewandt.
Als Advokat in dieser wichtigen staatsrechtlichen Frage, bei welcher er bedenklicher Weise beiden Parteien
Rechnung zu tragen suchte, hat er eine Eeihe wichtiger Aktenstücke aus Archiven publicirt. Den ersten Codes
diplomatieus hat i. J. 1700 Tolner als Anhang zu seiner Historia Paktina zusammengestellt, der mir bei aller
Principlosigkeit das Beste an dem schwerfälligen Werke zu sein scheint. Auch die pfälzische Akademie in Mann-
heim ist dem Gedanken einer Urkundensammlung niemals näher getreten. Vieles ist indessen gerade durch sie
aus dem alten noch in Mannheim befindlichen pfälzischen Archive veröffentlicht worden. Erst die neuere Zeit
hat eine verständnissvolle and planmässige Urkundenpublikatioa begonnen. So verdanken wir den vtm W i 11 m an n
herausgegebenen Monumenta Wittelsbacensia, welche als ein Theil der Quellen und Erörterungen zur bairisehen
und deutschen Geschichte erschienen sind, 8ehr wichtige und grösstenteils bis dahin unkekannte Aktenstücke
zur pfälzischen Haus- und Staatsgeschichte; aus dem bair. Geh. Staatsarchiv und Hausarchiv gewissermassen
als Ergänzung dienen die von E i e z 1 e r in den Forschungen zur deutschen Geschichte2) veröffentlichten Urkunden,
von denen einige für die ältere pfälzische Geschichte von grosser Wichtigkeit sind. Während hei allen diesen Publi-
kationen nur die Münchener Archive zuEathe gezogen worden sind, hat Eduard Winkelmann in seinen Acta
imperii zum ersten Mal gründlich die zunächstgelegenen reichen Schätze des Karlsruher General-Landes-Arehives
verwerthet, und besonders im zweiten Bande genannten Werkes eine Fülle neuen wichtigen Stoffes zur Erkermtniss
unserer heimathlichen Geschichte veröffentlicht. Neben seinen grundlegenden Werken über die Stauferzeit, nur
in der Landesgeschichte der baltischen Provinzen thätig, hat er, an die Heidelberger Hochschule versetzt, schon
bald.ein sehr warmes Interesse auch für die inhaltreiche Geschichte der rheinischen Pfalz genommen, in einer
Zeit, als bei der abnehmenden Theilnahme für die heimathliche Geschichte, Albert Mays durch rastlose und
selbstlose Sammlung und Erhaltung pfälzischer Alterthümer, sieh unvergängliche Verdienste erworben hatte.
Winkelmanns Anregung ist denn auch vorliegendes Werk zu verdanken.

Keinem der verschiedenen Staaten, welche sich in das pfälzische Erbe theilten. hat die Förderung der
Geschichte der Rheinischen Pfalz so viel zu danken als Baden. Wie das Grossherzogliche General-
Landes-Archiv durch jahrelange Ordnung und Eepertorisirung der urkundlichen Bestände, die Benützung un-
gemein erleichtert hat, so ist besonders die vonMone begründete und vom Landes-Arehiv weiter herausgegebene
Zeitschrift für die Geschichte des Oberrheins, welche seit Gründung der historischen Commission an dieselbe über-
gangen ist, eine der wiehtigstenFundgrubenfür die pfälzische Landesgeschichte geworden — und dies für alle Gebiete
des staatlichen, kirchlichen und culturellen Lebens. So lag es nahe, dass die neugegründete historische Commisson
auch die Geschichte der rheinischen Pfalz als eine ihrer ersten Aufgabe betrachtete und neben der alten markgräflichen
Staats- und Hausgeschichte und der Gesehächte der oberrheinischen Territorien, in ihr Arbeitsprogramm aufnahm.
Ueher Grenzen, Methode und Quellen der Eegesten so hier noch Einiges gesagt:
Obwohl in dem Arbeitsplane der Commission auch für die Zeit vor 1329 nur die Berücksichtigung der rheini-
schen Pfalz ins Auge gefasst war, konnten die bairisehen Verhältnisse doch nicht principiell ausgeschlossen wer-
den. So weit die Urkunden auch auf die pfälzischen Haus- und Staatsinteressen Bezug hatten, waren sie nicht von
einander zu trennen, — aber alle auf bairische Lokalverhältnisse bezüglichen Stücke wurden mit möglichster Kürze
nur im Interesse des Itinerars aufgenommen, seihst die Quellenlitteratur wurde verkürzt, so dais vielfach nur

') Tgl. z. B. Eeg. m. 5611. 3) Bd. 20.
 
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