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ßiidolf I 1308.
, 2
oet 14
'» 22
Heidelberg
ig. 59.
schiedsrichtern. Q. n. Er. 6,149 es or. — Böhmer Reg. Reichss. 269. "Witt
1579
Eudolf und Ludwig gewähren den bürgern zu Meumarkt steuemachlass. — Witt Eeg. 59. 1580
(Heidelberg) Sibot bisehöf von Speier scbliesst mit den herzogen Rudolf und Ludwig ein bündniss
auf zehn jähre and bestellt zwei seiner burgmannen zu beiden Seiten des Eheines zur ■Ver-
mittlung und richterlichen entscheidung etwaiger Streitigkeiten. Q. u. Er. 6,151' es or. 1581
domeapitel und rath zu Augsburg schliessen mit Rudolf und Ludwig ein bündniss auf ein jähr zur
aufreehthaltung von recht und Ordnung. — Böhmer Reg. Beichss. 270. — Witt. Reg. 59. 1582
Clemens V fordert den pfalzgrafen auf, sich um eine für den thron geeignete persönlichkeit zu
bemühen und wenn er eine solche gefunden, vor der wähl ihm davon mittheilung zu machen,
— Böhmer Eeg. Päpste 318. Die antwort EudolfS erwähnt der papst in seinem schreiben an
den könig von Frankreich s. u. oct 22. 1583
Rudolf und sein bruder Ludwig verbinden sich mit Andreas bischof von Wirzburg und Heinrieh
abt von Fulda gegen die friedensstörer im reiche und geloben ersterem schütz und beistand,
im falle einer von ihnen könig würde. Q. u. Er. 6,152 ex or. — Witt. Reg. 59. 1584
erlaubt kloster S. Johann bei Alzei täglich einen wagen dürres holz aus seinem forst Fürholz zu
holen. Wimmer, Gesch. von Alzei .264. — Witt. Eeg. 59. s 1585
gestattet, dass graf Diether von Eatzenelnbogen seine gemahiin mit genannten von ihm zu leben
. gehenden stücken bewidmen möge. — Witt. Eeg. 59. 1586
gewinnt Ulrich von Biekenbach zum burgmann auf Lindenfels um 200 pfund, wofür er ihm 20
pfund einkünfte von seinem zoll zu Baeheraeh anweist. — Witt. Eeg. 59. 1587
verspricht dem herzog Johann von Brabant zur sühne des mordes, den sein vater an seiner ge-
mahiin Maria vollbringen Hess, am grabe der ermordeten zu Donauwörth, eine ewige messe und ein
ewiges licht zu stiften, ferner wenn ein kreuzzug zur gewinnung des heiligen grabes oder zu den
Euthenen gegen die Saracenen stattfindet, vier ritter mitzusenden und dem herzog mit 200 rittein
gegen jedermann, ausgenommen das reich, beizustehen. — Witt..Eeg. 59. 1588
Conrad graf von Vaihingen übergibt Eudolf und Ludwig und des ersteren gemahiin Mechtild
sein dorf GflattebLch und wird dafür der Pfalz burgmann auf der bürg zu Heidelberg. Karlsr.
Copb. 457,54. — Witt. Eeg. 132. 1589
Clemens V überschickt dem könig von Frankreich die antwort, welche er von herzog Rudolf wegen
der bevorstehenden wähl eines römischen feönigs (aufsein schreiben vom 20. iuni s. o. nr. 1583)
erhalten hat. — Böhmer Reg. Päpste 322. 1590
Berthold graf von Henneberg und Conrad ritter. von Riede, bevollmächtigte .der markgrafen
von Brandenburg für die königswahl, einigen sich mit Rudolf und Ludwig namens ihrer Voll-
machtgeber und zugleich des herzogs Rudolf von Sachsen dahin, dass sie dem unter fünf ge-
nannten candidaten, darunter auch Eudolf und Ludwig, welchen die raehrbeit der geistlichen
kurfürsten erwähle, auch ihre stimmen geben, einen andern aber nur gemeinschaftlich mit den
pfalzgrafen wählen würden. Wer aber gewählt wird, soll den pfalzgrafen in ihrem rechte bei-
stehen, sie in ihren gütern und in allem besitz, den ihr vater und sie zur zeit könig Budolfs
besessen, schützen, ferner ihnen ihre wahlkosten erstatten.und an den marken ihres landes
friedliebende beamte setzen, beides'nach dem rath des bischofs JohannT.Strassburg undfe
grafen Berthold v. Henneberg u. s. w. — Böhmer Eeg. Reichss. 275. — Witt Reg. 70. 1591
Peter erzbischof von Mainz beurkundet den mit den pfalzgrafen Rudolf und Ludwig wegen der
Streitigkeiten um die zur abtei Lorsch gehörigen guter nach dem rath des grafen Eberhard
von Eatzenelnbogen und Conrads von Weinsberg geschlossenen vergleich. Danach sollen die
guter und leute in der oberen abtei zu Fürte den pfalzgrafen als Mainzische lehen, die leute
und guter in der niederen abtei zu Mörelbaeh dem Stift Mainz, die alte stadt Weinheim und
das wasser daselbst, sals verre diu marchget8, den pfalzgrafen gehören, ausgenommen das
eigengut des stiftes: der Frohnhof, die freien dienstleute, derwald der Eicbelberg; die über-
griffe von der herzöge viztum oder von ihrem vogt zu Lindenfels'; sowie von dem Mainzisehe«
burggrafen von Starkenbergsollen beiderseits vergeben seinu.s. w. Or.Müncben st.-arch.^
Eingerückt in den rotulus von 1344 apr. München haus-arch. Earlsr. Copb. 525a,8. Stüttg.
ßiidolf I 1308.
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Heidelberg
ig. 59.
schiedsrichtern. Q. n. Er. 6,149 es or. — Böhmer Reg. Reichss. 269. "Witt
1579
Eudolf und Ludwig gewähren den bürgern zu Meumarkt steuemachlass. — Witt Eeg. 59. 1580
(Heidelberg) Sibot bisehöf von Speier scbliesst mit den herzogen Rudolf und Ludwig ein bündniss
auf zehn jähre and bestellt zwei seiner burgmannen zu beiden Seiten des Eheines zur ■Ver-
mittlung und richterlichen entscheidung etwaiger Streitigkeiten. Q. u. Er. 6,151' es or. 1581
domeapitel und rath zu Augsburg schliessen mit Rudolf und Ludwig ein bündniss auf ein jähr zur
aufreehthaltung von recht und Ordnung. — Böhmer Reg. Beichss. 270. — Witt. Reg. 59. 1582
Clemens V fordert den pfalzgrafen auf, sich um eine für den thron geeignete persönlichkeit zu
bemühen und wenn er eine solche gefunden, vor der wähl ihm davon mittheilung zu machen,
— Böhmer Eeg. Päpste 318. Die antwort EudolfS erwähnt der papst in seinem schreiben an
den könig von Frankreich s. u. oct 22. 1583
Rudolf und sein bruder Ludwig verbinden sich mit Andreas bischof von Wirzburg und Heinrieh
abt von Fulda gegen die friedensstörer im reiche und geloben ersterem schütz und beistand,
im falle einer von ihnen könig würde. Q. u. Er. 6,152 ex or. — Witt. Reg. 59. 1584
erlaubt kloster S. Johann bei Alzei täglich einen wagen dürres holz aus seinem forst Fürholz zu
holen. Wimmer, Gesch. von Alzei .264. — Witt. Eeg. 59. s 1585
gestattet, dass graf Diether von Eatzenelnbogen seine gemahiin mit genannten von ihm zu leben
. gehenden stücken bewidmen möge. — Witt. Eeg. 59. 1586
gewinnt Ulrich von Biekenbach zum burgmann auf Lindenfels um 200 pfund, wofür er ihm 20
pfund einkünfte von seinem zoll zu Baeheraeh anweist. — Witt. Eeg. 59. 1587
verspricht dem herzog Johann von Brabant zur sühne des mordes, den sein vater an seiner ge-
mahiin Maria vollbringen Hess, am grabe der ermordeten zu Donauwörth, eine ewige messe und ein
ewiges licht zu stiften, ferner wenn ein kreuzzug zur gewinnung des heiligen grabes oder zu den
Euthenen gegen die Saracenen stattfindet, vier ritter mitzusenden und dem herzog mit 200 rittein
gegen jedermann, ausgenommen das reich, beizustehen. — Witt..Eeg. 59. 1588
Conrad graf von Vaihingen übergibt Eudolf und Ludwig und des ersteren gemahiin Mechtild
sein dorf GflattebLch und wird dafür der Pfalz burgmann auf der bürg zu Heidelberg. Karlsr.
Copb. 457,54. — Witt. Eeg. 132. 1589
Clemens V überschickt dem könig von Frankreich die antwort, welche er von herzog Rudolf wegen
der bevorstehenden wähl eines römischen feönigs (aufsein schreiben vom 20. iuni s. o. nr. 1583)
erhalten hat. — Böhmer Reg. Päpste 322. 1590
Berthold graf von Henneberg und Conrad ritter. von Riede, bevollmächtigte .der markgrafen
von Brandenburg für die königswahl, einigen sich mit Rudolf und Ludwig namens ihrer Voll-
machtgeber und zugleich des herzogs Rudolf von Sachsen dahin, dass sie dem unter fünf ge-
nannten candidaten, darunter auch Eudolf und Ludwig, welchen die raehrbeit der geistlichen
kurfürsten erwähle, auch ihre stimmen geben, einen andern aber nur gemeinschaftlich mit den
pfalzgrafen wählen würden. Wer aber gewählt wird, soll den pfalzgrafen in ihrem rechte bei-
stehen, sie in ihren gütern und in allem besitz, den ihr vater und sie zur zeit könig Budolfs
besessen, schützen, ferner ihnen ihre wahlkosten erstatten.und an den marken ihres landes
friedliebende beamte setzen, beides'nach dem rath des bischofs JohannT.Strassburg undfe
grafen Berthold v. Henneberg u. s. w. — Böhmer Eeg. Reichss. 275. — Witt Reg. 70. 1591
Peter erzbischof von Mainz beurkundet den mit den pfalzgrafen Rudolf und Ludwig wegen der
Streitigkeiten um die zur abtei Lorsch gehörigen guter nach dem rath des grafen Eberhard
von Eatzenelnbogen und Conrads von Weinsberg geschlossenen vergleich. Danach sollen die
guter und leute in der oberen abtei zu Fürte den pfalzgrafen als Mainzische lehen, die leute
und guter in der niederen abtei zu Mörelbaeh dem Stift Mainz, die alte stadt Weinheim und
das wasser daselbst, sals verre diu marchget8, den pfalzgrafen gehören, ausgenommen das
eigengut des stiftes: der Frohnhof, die freien dienstleute, derwald der Eicbelberg; die über-
griffe von der herzöge viztum oder von ihrem vogt zu Lindenfels'; sowie von dem Mainzisehe«
burggrafen von Starkenbergsollen beiderseits vergeben seinu.s. w. Or.Müncben st.-arch.^
Eingerückt in den rotulus von 1344 apr. München haus-arch. Earlsr. Copb. 525a,8. Stüttg.