Grunde liegen, welche bei jenen Vorträgen als Leit-
faden dienten.
Mögen diese Blätter Euerer Hoheit noch in spä-
teren Jahren das Andenken eines Mannes in freundlicher
Erinnerung zurückführen, der die Stunden, in welchen
es ihm vergönnet war, Hoclidieselben in die Rechts-
wissenschaft überhaupt und namentlich in die Geschichte
und Theorie des deutschen öffentlichen Rechtes einzu-
faden dienten.
Mögen diese Blätter Euerer Hoheit noch in spä-
teren Jahren das Andenken eines Mannes in freundlicher
Erinnerung zurückführen, der die Stunden, in welchen
es ihm vergönnet war, Hoclidieselben in die Rechts-
wissenschaft überhaupt und namentlich in die Geschichte
und Theorie des deutschen öffentlichen Rechtes einzu-