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[Kommissionsbericht über die von der zweiten Kammer beschlossene Adresse an Seine Königliche Hoheit den Großherzog, die mit Preußen abgeschlossene Uebereinkunft vom 25. Mai d. J., wegen Stellung und Verpflegung] — 1850

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https://doi.org/10.11588/diglit.47981#0017
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werden, um die Organe der Verwaltung in den Stand zu setzen, die verfassungsmäßige Staatsordnung, die Frei-
heit der Person und Sicherheit des Eigentbums selbstthätig zu schützen. Allein Ihre Kommission hegt zugleich
nicht nur die Ueberzeugnng, daß es keiner solchen besonderen Aufforderung bedarf, um die Großh. Negierung zu
fortwährender Thätigkeit in der gedachten Beziehung anzusporncn, vielmehr dieselbe täglich die sprechendsten Be-
weise hiervon gibt.
Auf der anderen Seite hat es aber die Kommission auch nicht für geeignet und an der Zeit gehalten, einer
hohen ersten Kammer eine etwaige andere Adresse an Seine Königliche Hoheit den Großherzog in An-
trag zu bringen. Bei den gegenwärtigen schwierigen und verwickelten öffentlichen Rechtsverhältnissen in Deutsch-
land, bei dem in der neueren Zeit insbesondere so häufigen Eintritte unvorhergesehener Ereignisse, wozu eben die
Geschichte der Verlegung der Großh. Truppen nach Preußen einen sprechenden Beleg gibt, muß der hohen Staats-
regierung für die Fassung ihrer Entschlüsse von Seite der Stände ein möglichst freier Raum der Bewegung zu-
gestanden , und vielfach ihrem Ermessen anheimgestellt werden, von ihrem höheren 'Standpunkte aus sich für die
Erstrebung eines geringeren oder größeren Erfolges, mit Rücksicht auf dessen Erreichbarkeit unter gegebenen Ver-
hältnissen zu entscheiden. Bei solcher Lage der Sache erscheint es Ihrer Kommission angemessen, daß sich die hohe
erste Kammer darauf beschränke, der Großh. Negierung Ihre Ansicht, wie sie durch die bisher zur Kenntniß der
hohen Kammer gekommenen Verhältnisse begründet wird, nur in einem allgemeinen Ausdrucke zu Protokoll aus-
zusprechen, ohne jedoch dafür die Form einer Adresse zu wählen.
II.
Es ist der hohen ersten Kammer bereits aus der in geheimer Sitzung vom 22. März d. I. gemachten Vor-
lage Großh. Regierung bekannt geworden, daß die Königl. Preußische Regierung an Vaden den Ersatz der
Kosten für Mobilmachung und Unterhaltung des zur Unterdrückung des Aufstandes im Großherzogthum aufge-
stellten Armeekorps fordert, welche Kosten vor dem I. Oktober 1849 aufgelaufen sind, als von wo an der Ver-
trag vom 25. Mai für die Truppenverpflegung maßgebend geworden ist. Diese Forderung betrug damals nach
der bis Ende August v. I. gestellten Berechnung 2,096,406 Thlr. 1 Sgr. 2 Pf. Seitdem ist noch eine Nach-
forderung für den Monat September v. I. erhoben worden mit 518,423 Thlr. 14 Sgr. 11 Pf., fo daß sich
nunmehr die gesammte Forderung der Königl. Preußischen Negierung auf 2,614,829 Thlr. 16 Sgr. 2 Pf. beläuft.
Die hohe erste Kammer hat in der geheimen Sitzung vom 27. März d. I. in vollem Einklänge mit der
zweiten Kammer den Beschluß gefaßt, die von Preußen für die militärische Hülfeleistung aufgestellte Forderung
nur in so weit anzuerkennen, als es sich um den Badischen Matrikularbeitrag handelt. Die Gründe, welche
die hohe erste Kammer zu diesem Beschlüsse bestimmen mußten, sind dieselben, welche in dem Kommissionsberichte
der zweiten Kammer S. 21 aus dem Vortrage der Negierungskommission aufgeführt worden sind. Es steht fest,
daß die Königl. Preußischen Truppen nicht erst auf Ansuchen Badens, nach daselbst ausgebrochenem Aufstande,
mobil gemacht worden sind, sondern daß sämmtliche Preußische Truppen schon vorher durch die Proklamation
Sr. Majestät des Königs vom 13. Mai zu den Waffen gerufen worden sind, und zum großen Theile auf den
Kriegsfuß gesetzt und mobil gemacht waren, ehe die Preußische Hülfe von Baden nachgesucht worden war. Eine
solche Aufstellung einer imposanten, das Bedürfniß zur Unterdrückung des Aufstandes in Baden weitaus über-
schreitenden Kriegsmacht war durch die Stellung, welche Preußen schon seit der Königl. Proklamation vom
21. März, noch mehr aber durch den Königl. Aufruf vom 15. Mai zu Deutschland und dem Auslande einge-
nommen hatte, und überhaupt durch die gemeinsamen Gefahren, welche in jener Zeit ganz Deutschland bedrohten,
und durch den weit verbreiteten revolutionären Geist geboten, welcher sich damals nicht dlos in Baden, sondern
in vielen anderen Orten, namentlich in Sachsen, in der Bayrischen Nheinpfalz und zum Theile in den Preußi-
 
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