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Zoepfl, Heinrich
Deutsche Rechtsgeschichte (Bd. 1 : T. 1, Geschichte der Rechtsquellen) — Braunschweig: Wreden, 1871

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https://doi.org/10.11588/diglit.47344#0019
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EINLEITUNG.
Vorbegriffe.

§•L
Aufgabe der deutschen Rechtsgeschichte.
Die Aufgabe der deutschen Rechtsgeschichte ist die wissenschaftliche
Darstellung der Rechtsverfassung des deutschen Volkes in ihrer fortlau-
fenden Entwickelung von der ältesten bis auf unsere Zeit. Der Charaktei’
der rechtsgeschi chtlichen Darstellung liegt eines Theiles in der
rationellen Behandlung des quellenmässigen Stoffes, anderen Theiles
in ihrer pragmatischen Richtung. Wo die erstere mangelt, fällt die
Darstellung dem Gebiete der Chronik anheim: wo die letztere ausge-
schlossen ist, bewegt sich die Darstellung nur auf dem Gebiete der Alter-
thumskunde ■). Es handelt sich daher in der deutschen Rechtsge-
schichte weder allein, noch hauptsächlich um die Aufzählung nackter
Thatsachen, sondern vielmehr darum, das deutsche Rechtsleben in seiner
Totalität zu erfassen, die Gründe für die einzelnen Erscheinungen dessel-
ben und deren inneren Zusammenhang nachzuweisen, und jene Rechts-
ideen zu erforschen und auszuzeichnen, in welchen die nationale Eigen-
thümlichkeit des deutschen Rechtes beruht. Es handelt sich zugleich
darum, bei der Darstellung der älteren Verhältnisse überall auf die gegen-
wärtigen Zustände und auf das, was sich von dem Aelteren in fortwäh-
render Uebung erhalten hat, Rücksicht zu nehmen und somit das prak-
tische Recht an das historische anzuknüpfen, und sein richtiges Verständniss,
sowie seine richtige Anwendung durch die Verweisung auf seine Wurzeln
T) .Jacob Grimm, deutsche Rechtsalterthihner. Göttingen, 1828. Vorrede
p. VII.
Zoepfl, deutsche Rechtsgesch. I. 4te Aufl.

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