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Verein zur Erforschung der Rheinischen Geschichte und Altertümer <Mainz> [Hrsg.]
Zeitschrift des Vereins zur Erforschung der Rheinischen Geschichte und Altertümer — 3.1868-87

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Heft IV
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Zais, Ernst: Zur mainzischen Kultur-, Kunst- und Handwerkergeschichte
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https://doi.org/10.11588/diglit.27370#0419

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Zur mainzi scheu Kultur- Kunst- und Hand-
werker-Geschichte.^

oh. Gr ii 1 c h e r, Pergamentmacher, zum Bürger iu
Mainz aufgenommen, erhält vom Kurfürsten Johann
Philipp von Schönhorn die Personalfreiheit. Mainz,
26. Juni 1672.
Gregorius Jungholz, „der zu Aschaffenburg eine
Rechenschul aufzurichten willens ist," erhält die Personal-
freiheit. Aschaffenburg, 6. Juli 1672.
Dem Veit Grottfr. v. Eissen, Bürger zu Aschaffenburg,
wird erlaubt, „in der Residenzstadt Aschaffenburg einen
Porzellein-Hände) anzurichten. Diejenigen Leute, die er zu
diesem Werk und Handlung dahin bringen und pflanzen wird,
sollen von aller Personalbeschwerung, die haben Namen wie
sie wollen, auf drei Jahre freigehalten werden; innerhalb
sechs Jahren soll über dergleichen Porzelleingeschirr-Handel
niemanden einige (Konzession ertheilt werden, sondern er von
Eissen denselben berührte sechs Jahre allein führen." Mainz,
24. April 1684.
Die Schönfärber zu Aschaffenburg werden mit der Per-
sonalfreiheit begnadigt. 1687.
i) Als Materialien dienten „Favorabilia decreta zur Personal-
freiheit" und „Dienstdekrete der Hofhandwerker und Künstler" des
mainzischen Regierungsarchivs, früher zu Wien aufbewahrt.


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