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Allgemeine theologische Bibliothek — 2.1774

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[Recensionen]
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[Recensionen XXXXI-LX]
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https://doi.org/10.11588/diglit.22487#0156
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148 Genaue Beurtheikmg rc.
den Händen des Rektors oder Schulinspcktorö seyn,
sondern die eingeladenen Anwesenden müßten nach
Endigung der öffentlichen Schutprüfungen darüber
erkennen, und auf welche die meisten Stimmen
fielen, denen müßten dieselben zu Thcil werden. Der
ganze Vorschlag von der Art der Schulprüfungen
macht dieselben zwar mühsam, aber nicht bester, und
wir wissen in Ansehung dieser Schulverbesserung
nichts bessers, als was ein Steinbart davon in sei-
ner zwoten Fortsetzung der Gedanken von der zweck-
mäßigen Auswahl dessen, was man auf Schulen
lehren soll, sagt.
Kap. 12. verwerfen wir das gänzlich, was
von einer besonder» Vorbereitung der Schulkinder
zum Abendmale gesagt ist, auf welche es eben die
Aeltcrn und Kinder gemeiniglich ankommcn lassen.
Diese Vorbereitung, die hernach alles in der Ge-
schwindigkeit zwingen soll, gerade dem Erfahrungs-
satze zuwider: guoä cito at, cito perit, sollte eben so
wenig eine besondre seyn, wie die Vorbereitung des
Christen zum Tode. Und alles, was von dieser so-
wohl als von der Confirmation gesagt wird, hät-
ten wir, als was Altes, in einer erneuerten Schul-
ordnung abermal nicht gesucht. Das ganze Schul-
wesen der Kinder muß eine allmälige Vorbereitung
seyn, und bey den öffentlichen Schulprüfungen oder
Schulvisttationcn sollte der Superintendens selbst
eine Auswahl von denen machen, die er dazu ge-
schickt findet. Auf diese Art würde alle Wcitläuft
tigkcit und noch immer besorgliche Unsicherheit ver-
mieden. Gemeiniglich fällt diese Vorbereitung in
die Fastenzeit, wo sich die außerordentliche Arbeit
der Pfarrherren, die sich damit beschäftigen sollen,
ohnedem
 
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