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Bayerischer Kunstgewerbe-Verein [Hrsg.]
Kunst und Handwerk: Zeitschrift für Kunstgewerbe und Kunsthandwerk seit 1851 — 74.1924

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Zu Richard Riemerschmids Rücktritt von der Leitung der Münchener Kunstgwerbeschule
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Kleine Mitteilungem
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https://doi.org/10.11588/diglit.8625#0033
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nicht einverstanden erklären kann, seine ehrliche Über-
zeugung steht, ist Riemersdimid deshalb von der Stätte
seiner fast zwölfjährigenWirksamkeit abgetreten.Ohne
Zweifel ist mit ihm eine wenn, auch umstrittene und
zuweilen zu starkem Widerspruch reizende, so doch
eigenartige künstlerische und kunstpädagogische Per-
sönlichkeit <vorläufig wenigstens, denn der Fall des

Generalintendanten v. Frankenstein beweist dieMög-
lichkeit jeglicher Wiederkehr) aus der Ötfentlichkeit
ihres Amtes ausgesdiieden. Ob die Entwicklung der
Kunstgewerbeschule fortan in anderen, in gesünderen,
wenn auch nüchternen, mehr der Praxis zugekehrten
Bahnen verläuft, bleibt abzuwarten. Wir wünschen es
aufs angelegentlichste.

KLEINE MITTEILUNGEN.

Preisausschreiben. Die „Deutsche Goldschmiedezeitung" hat
für 1. Juni einen Wettbewerb für Groß-Silber (Service, Auf»
sätze, offene und gedeckte Schalen, Becher, Leuchter, Schaustücke,
TafeU und Ziergeräte) ausgeschrieben. Zugelassen ist jede ein-
wandfreie Technik des Edelmetallgewerbes, auch die teilweiseVer-
Wendung von Steinen, Elfenbein, Edelholz. Entwürfe (Karton-
größe nicht über 35X50) unter Kennwort und mit Angabe des
eventuellen Kaufpreises sind an die Schriftlei'ung der „Deutschen
Goldschmiedezeitung" Leipzig einzusenden, Umschlag mit Kenn-
wort und Adresse ist einzulegen. Es werden neun Preise von
500—50 Mark verteilt. Das Preisgericht besteht aus den Herren
Hofrat Peter Bruckmann, Prof. Theod. Wende, Prof. Ludw. Seg-
milier und Verlagsbuchhändler Dr. Rühle. Weitere Aufschlüsse
erteilt das Sekretariat des K.G.V. oder die Schriftleitung der
„Deutschen Goldschmiedezeitung" in Leipzig.

Fremdenverkehr. Der Bayer. K.G.V. hat bekanntlich (M.N N.
Nr. 110, 25. 4. 24) den Verein zur Förderung des Fremdenver-
kehrs in München und im bayerischen Hochland daran erinnert, bei
Wiederaufnahme der Propaganda alles auszuschalten, was den
Ruf Münchens weiter ins Triviale herunterzerren könnte, viel-
mehr der Werbung den Charakter unserer Stadt zur Grundlage
zu geben, den sie tatsächlich hat. Es ist nur allzu bekannt, daß vor
dem Kriege, vermutlich unter dem überwiegenden Einfluß der Ho-
teliers, Wirte, Kleinbühnen usw. über München Anschauungen
verbreitet worden sind, als ob hier der Biergenuß, das Singen von
Schnadahüpfln, Jodeln und Schuhplattln die Haupttätigkeit der Ein-
gebornen sei. Dieser Irrtum spiegelte sich nicht nur in dem Beneh-
men der Fremden wieder, die unbedenklich in „Genagelten" und
dementsprechender sonstiger Aufmachung unsere Museen und
Festvorstellungen heimsuchten, es trat auch darin zutage, daß
man als Münchner in der Fremde eo ipso als Stammgast des Hof-
bräuhauses in anziehende Gespräche verwidielt wurde. In Mün-
chen mußte nach Meinung Außenstehender unbedingt alles auf
„Gaudi" gestimmt sein, man scheute sich nicht, selbst unvergleich-
liche Heldentaten bayerischer Truppen einfach aus der angeblich
hier heimischen Rauflust herzuleiten, wie man auch beim Hitler-
putsch draußen alle nationalen und tieferliegenden Momente völlig
übersah und bei der Einstellung zu München übersehen mußte.

Wir wissen nicht, ob man nicht anderwärts Wasser auf seine
Mühle treibt, wenn man sich bemüht, gerade die Stadt zum Hans-
narren zu stempeln, die infolge ihrer geographischen Lage von
altersher zur hochwertigen Leistung gezwungen war und hierin
allen vorangegangen ist. Jedenfalls hat man über diesem Treiben
draußen vergessen oder sich darüber irreführen lassen, was Mün-
chen eigentlich ist: München hat heute noch das Gepräge, das ihm
der geniale König Ludwig I. gegeben hat, es ist eine Stadt der Künste
und Wissenschaften, wobei die überlegenen Leistungen in den bil-
denden Künsten durch solche des Kunstgewerbes, der Tonkunst
und der darstellenden Kunst ergänzt werden. Im Zeilalter der

Maschine sind hier Betriebe der Qualitätsindustiie entstanden, die
führend in Deutschland sind, wir nennen die graphische, optische,
feinmechanische, die Möbelindustrie, neuerdings auch die Hand-
weberei, ferner Kunstgießerei u.a. Aber auch dasMünchener Brau-
gewerbe ist wirtschaftlich als Qualitätsarbeit zu werten, denn es
kann sich trotz höherer Transportkosten nur deshalb auf dem
Weltmarkt halten, weil es Besseres leistet als andere. Nebenbei
birgt das südliche Bayern auch eine wohl entwickelte Volkskunst,
Schnitzerei, Glasbläserei, Flechterei, Webekunst, Geigenbauerei
sind hier heimisch.

Wenn man also nach dem Gepräge sucht, das München und
Südbayern tatsächlich tragen, dann ist es nicht der im Verhältnis
zu anderswo geringe Alkoholgenuß (Bier ist bekanntlich dünner als
Wein oder Schnaps), sondern die seit Jahrhunderten bewährte
Qualitätsarbeit, der Kunstsinn und die biedere Tüchtigkeit der Be-
wohner, die unvergleichlichen Kunstschätze, Sammlungen, Denk-
mäler, Lehranstalten und Kunstinstitute, die ihm weitblickende
Fürsten geschaffen haben und dazu die landschaftlichen Reize des
Alpenvorlands und der Berge.

Wir haben als Kunstgewerbler das berechtigte Interesse, zu ver-
hindern, daß draußen Münchens Bild als Kunststadt und geistiger
Mittelpunkt des südlichen Deutschland, entstellt und daraus ein
Treffpunkt für Radaubrüder und schlecht Erzogene aller Länder
gemacht wird. Der Fremdenverkehrsverein hat unsere Bitte post-
wendend mit der Versicherung beantwortet, daß er völlig auf
unserem Boden steht und unsere Bestrebungen restlos teilt, daß
er aber dabei auf die Unterstützung aller Kreise rechnet. Ver-
suche, aus unserem Vorgehen einen Gegensatz zwischen Kunst-
gewerbeverein und Fremdenverkehrsverein konstruieren zu wol-
len, ruhen auf irrigen Grundlagen. Zur Unterstützung unserer
gemeinsamen Bestrebungen rufen wir aber alle unsere Mitglieder
und Leser auf.

Das Meßamt für die Mustermessen in Leipzig teilt zur
Klärung zahlreicher Anfragen über Urheber- und Musterrechle
während der Messen folgendes mit: Kunstgewerbliche Muster
können in zweierlei Form Rechtsschutz genießen:

1. Das Reichsgesetz vom 11. Januar 1876 betreffend das Ur-
heberrecht an Mustern und Modellen schützt gewerbliche Muster
und Modelle. Dieser Gcschmacksniustersdutz hat nach der Recht-
sprechung zur Voraussetzung, daß es sidi um neue und eigen-
tümliche Erzeugnisse handelt. Erfordert wird eine Formbildung,
die den Formensinn des Anschauenden in einer eigentümlichen,
von der Wirkung früher bekannter Verbindungen von Form-
elementen verschiedener Weise berührt und sich dadurch als das
Ergebnis einer originalen formenschöpferisohen Kraft darstellt.
Daß das Muster einen künstlerischen Wert besitze, ut gesetzlich
nicht erforderlich. Der Geschmacksmusterschutz wird aber nur
gewährt, wenn das Muster zur Eintragung ins Musterregister
angemeldet ist.

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