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Minst, Karl Josef [Übers.]
Lorscher Codex: deutsch ; Urkundenbuch der ehemaligen Fürstabtei Lorsch (Band 5): Schenkungsurkunden Nr. 2911 - 3836 — Lorsch, 1971

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https://doi.org/10.11588/diglit.20609#0038
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URKUNDE 2941 (26. Mai 790 — Reg. 2194)

Schenkung des Suicger im gleichen Dorf unter Abt Richbod und König Karl

(Vgl. Urk. Nr. 3756a)
Ich, der Graf Suicger, will im Namen Gottes und zu meinem Seelenheil eine Opfergabe
darbringen. Sie sei geweiht dem heiligen Märtyrer N(azarius), dessen Leib in dem im
Oberrheingau gelegenen Lorscher Kloster ruht. In gleicher Weise sei sie auch jener heiligen
Gemeinschaft der Mönche zugeeignet, welcher der ehrwürdige Richbodo als Abt vorsteht.
Die Schenkung soll nach meinem Willen für ewige Zeiten bestimmt sein und ist, wie ich
beurkunde, ganz freiwillig vorgenommen worden. Ich schenke im Gau Wetdereiba (Wet-
ter au), im Dorf

Wanabach (Wohnbach sö. Gießen) eine Hube und alles, was Gersuint in jener Gemar-
kung an Hofreiten, Feldern, Wiesen, Wäldern, Gewässern, Wohn- und Wirtschafbbauten
besessen hat. Bekräftigt durch Handschlag und Brief schenke, übergebe und übertrage ich
alles vom gegenwärtigen Tag an aus meinem Besitzstand in das Eigentums- und Herren-
recht des Hl. N(azarius). Geschehen im Lorscher Kloster am 26. Mai im 22. Jahr (790)
des Königs Karl.

URKUNDE 2942 (Juni 767 — Reg. 190)

Schenkung des Reginbert in Altenstadt unter König Pipin und Abt Gundeland

(Vgl. Urk. Nr. 3749c)

In Christi Namen, an einem Tage des Monats Juni im 15. Jahr (767) des Königs
Pippin. Ich, Reginbert, mache zu meinem Seelenheil eine Vergabung an den heiligen Mär-
tyrer ISS(azarius), dessen Leib im Oberrheingauer Kloster Lorsch ruht, das unter der Lei-
tung des ehrwürdigen Abtes Gundeland steht. Die Ubergabe erfolgt nach meinem Wunsch
für immer und, wie ich ausdrücklich betone, aus freien Stücken. Als ewiges Eigentum
übergebe ich im Gau Wetdereiba (Wetterau), im Dorf

Aldenstat (Altenstadt w. Büdingen nö. HanaulM.) 15 Morgen Land. Von diesem Tag
an sollen (die Mönche) das Recht haben, dieses Gut zu behalten, zu verschenken, zu ver-
tauschen oder sonstwie damit nach ihrem Gutdünken zu verfahren. In allen Belangen sol-
len sie die freie und unbeschränkteste Vollmacht haben. Das Abkommen ist damit in Kraft
getreten. Geschehen im Lorscher Kloster zur oben festgesetzten Zeit.

URKUNDE 2943 (4. März 786 — Reg. 1953)

Schenkung des Seckihart im gleichen Dorf unter König Karl und Abt Richbod

(Ohne Traditionsnotiz)

In Christi Namen, am 4. März im 18. Jahr (786) des Königs Karl. Ich, Seckihart, richte
zu meinem Seelenheil eine Schenkung an den heiligen Märtyrer N(azarius) aus, dessen
Leib in dem im Oberrheingau gelegenen Lorscher Kloster ruht, das vom ehrwürdigen Abt
Richbodo verwaltet wird. Es ist mein Wille, daß meine Gabe für ewige Zeiten dargereicht
sei, und ich bestätige, daß sie durchaus freiwillig geboten wurde. Ich schenke im Gau
Wetdereiba (Wetterau), in

Aldenstater marca (in der Gemarkung Altenstadt; wie Urk. 2942) alles, was ich dort-
selbst an Hofreiten, Feldern, Wiesen, Wäldern, Gewässern, Wohnhäusern und landwirt-
 
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