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Minst, Karl Josef [Übers.]
Lorscher Codex: deutsch ; Urkundenbuch der ehemaligen Fürstabtei Lorsch (Band 5): Schenkungsurkunden Nr. 2911 - 3836 — Lorsch, 1971

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https://doi.org/10.11588/diglit.20609#0070
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Wäldern, Gewässern, Wohnhäusern und Wirtschaftsbauten besessen habe, außerdem neun
Leibeigene. Alles schenke, übergebe und übertrage ich mit dem gegenwärtigen Tag und als
Eigengut auf ewige Zeiten aus meinem Besitzstand in das Eigentums- und Herrenrecht
des Hl. N(azarius) in der Weise, daß es von diesem Tag an und künftig zu einer Einkom-
menssteigerung jener Klosterstätte beitragen möge. Urkund dessen untenstehende Fer-
tigung. Geschehen im Lorscher Kloster. Zeit wie oben.

URKUNDE 3034 (26. April 773 — Reg. 867)

Schenkung des Gerbert in der gleichen Gemarkung unter König Karl

und Abt Gundeland
(Vgl. Urk. Nr. 3688c)

In Christi Namen, am 26. April im 5. Jahr (773) des Königs Karl. Zu meinem Seelen-
heil und um der ewigen Wiedervergeltung willen nehme ich, Gerbert, eine Schenkung vor.
Sie soll dem heiligen Märtyrer ~N(azarius) zukommen, dessen Leib in dem im Oberrhein-
gau liegenden Lorscher Kloster ruht, dem der ehrwürdige Gundeland als Abt vorsteht. Die
Zuwendung soll, wie ich wünsche, immerdar erhalten bleiben, und ich stelle fest, daß aus-
schließlich mein freier Wille dafür bestimmend war. Ich schenke im Gau Erdehe (Erdagau),
in der gleichnamigen Gemarkung (Erda n. Wetzlar!Lahn) sieben Joch Ackerland. Ich
schenke, übergebe und übertrage dieses Land am gegenwärtigen Tag aus meinem Besitz-
recht in das Eigentums- und Herrenrecht des Hl. ~N(azarius). Es folgt förmlicher Vertrags-
abschluß. Geschehen im Lorscher Kloster. Zeit wie oben.

URKUNDE 3035 (21. Oktober 776 — Reg. 1314)

Schenkung des Rabenger in Bollendorf unter Abt Gundeland und König Karl

(Vgl. Urk. Nr. 3694)

Wir, Adelrat und Rabenger, reichen im Namen Gottes dem heiligen Märtyrer N(aza-
rius) eine Gabe. Der Leib des Heiligen ruht im Lorscher Kloster, dessen Aufseher der ehr-
würdige Abt Gundeland ist. Es ist unser Wunsch, daß diese Stiftung von ewiger Dauer
sei, und wir erwähnen ausdrücklich, daß sie aus völlig freiem Willen erfolgt. Wir schenken
im Gau Erdehe (Ardennengau), im Dorf

Bullintroph (Bollendorf a. d. Sauer ö. Diekirch, Luxemburg) ein Bauerngut mit den
darauf errichteten Gebäuden und alles das, was ich ebendort an Hofreiten, Feldern, Wiesen
und Wasserrechten, an gepflegtem und ungepflegtem Land besessen habe, außerdem noch
jenen halben Wald, welcher bei dem erwähnten Dorf liegt, ferner einen Wald in

Waringes (Warken w. Diekirch). Alles soll ewiges Eigengut sein. Der Besitzwechsel ist
damit vollzogen. Geschehen im Lorscher Kloster am 21. Oktober im 9. Jahr (776) des
Königs Karl.

URKUNDE 3036 (27. April 775 — Reg. 1161)
Schenkung des Hartbert in der gleichnamigen Gemarkung unter König Karl

und Abt Gundeland

(Vgl. Urk. Nr. 3691c)
In Christi Namen, am 27. April im 7. Jahr (775) des Königs Karl. Zu meinem Seelen-
heil beabsichtige ich, Harpert, eine Zuwendung an den heiligen Märtyrer N(azarius). Der
 
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