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Münchener Punsch: humoristisches Originalblatt — 3.1850

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https://doi.org/10.11588/diglit.21526#0077

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Ein satynsches Originalblatt von M. E. Schleich.

Ganzjahrig 2 fl., halbj. 1 fl., viertelj. 30 kr., einzelne Nummern 3 kr.

Dritter Vand.

Sonntag. ZH, 5. Mai 1850.

Privrlegirter Hochverraths-Kalen-er

gewidmet

allen Staatsanwälten, Untersuchungsrichtern und Viertelscomissären.

Mai.

Wonuc- oder Anlehens-Monat.

Bauernregel. Bevor m'cht Pankratius, Bonifazius und Serva--
tius vorüber sind, darf man den Bundestag über Nacht nicht in's Freie
stellen.

Landwirthschaftliches.

G a r te n g esch äft e. „Pclze in die Ninde;" fetzc auf das Preß-
und Vcreinsgesetz noch ein Religionsedikt. — „Nimm von schwachen Bäum-
chen dic Blüthen ab." Wenn eine freic Wahl der Bürgeroffiziere be-
steht — so laß wcnigstens diese Offiziere auf künftige Disciplinarvorschrif-
ten schwören. — Jft Wintersalat herangewachsen, so siehe, welche Köpse
abzuschneiden stnd. — Versetze Levkoyen, Nelken und milde Regierungs-
prästdenten. — W a ldbevbachtung cn. Jn diesem Monat werfen die
„constitutionellen" Jnsekten ihre Larven ab. Den monarchischen Herzkä-
fern ist nichtö in den Weg zu legen. — Die Salzleckerei der Servilität
werde in vortheilhastem Stande gehalten, weil dadurch dcm gutmüthigen
Wildpredt das „Haar lassen" sehr erleichtert wird. — „Den schändlichen
Naubvögeln stnd die Eier zu zerstören" und wenn möglich die Verbefferun-
gen des Ablösungsgesetzes bald vorzunehmen. — „Alles Schießen bleibt
sür diesen Monat noch cingestellt." —
 
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