Resümee und Ausblick
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Resümee und Ausblick
Michael Christian Müller
Sowohl die einzelnen Referate und Vorträge der Sek-
tion, als auch die zahlreichen engagierten Diskussions-
beiträge reflektierten ein breit gefächertes Spektrum der
unterschiedlichen Interessen und Erwartungen, die mit
den Funktionen des Sakralraumes und insbesondere mit
der Orgel als eigenständigem Kulturgut verknüpft sind.
In einer Zeit schwerwiegender wirtschaftlicher Pro-
bleme, die sowohl die staatlichen Einrichtungen als
auch die Kirchen in großem Umfang betreffen, einer
Zeit zunehmender Individualisierung und weltanschau-
licher Partikularisierung, aber auch einer Zeit zuneh-
mender Tendenzen der Sinn-, vielleicht auch Gottsuche,
sind Sakralräume Angebote an den Einzelnen wie an die
Gesellschaft. Die Vielgestaltigkeit solcher Räume unter-
schiedlichster Zeiten bzw. Stile und die damit verbun-
denen Aussagequalitäten stellen einen großen kulturel-
len Reichtum dar. An dessen Erhaltung ist den Kirchen
und der staatlichen Denkmalpflege in gleicherweise ge-
legen. Es zeigte sich, dass es zur Bewältigung dieser
Aufgaben nötiger denn je ist, im offenen Diskurs und
über gewohnte Zuständigkeiten hinaus, die Wertig-
keiten zu benennen und kreative Erhaltungsstrategien zu
entwickeln.
Insbesondere gilt dies für das Kulturgut „Orgel“, das
- wie die Kirchenräume selbst - der erhöhten Aufmerk-
samkeit aller Beteiligten bedarf. Da sich in diesen
Instrumenten optische und klangliche Eindrücke in der
Weise verbinden, dass Geschichte und Fundamente der
eigenen Kultur ganzheitlich fassbar werden, gebietet
sich ein vorsichtiger und differenzierter Umgang mit
diesen Instrumenten und ein verantwortungsvolles
denkmalpflegerisches Handeln, das kurzlebigen modi-
schen Strömungen entgegenwirkt. Seinen Niederschlag
sollte dies zum einen in Form von Inventaren finden,
welche die Instrumente mit einem eigenständigen
Denkmalwert aufführen, ihren Erhaltungsgrad beschrei-
ben und den Denkmalwert erläutern. Zum anderen
ließen sich konservatorische Optionen aufzeigen, die
der Orgel als einem Kulturdenkmal gerecht werden
sollen, das einer einheitlichen Konzeption folgend
geschaffen wurde. Hierin ist die Orgel jedem anderen
Kunstwerk vergleichbar. Die Bewahrung ihrer bauzeit-
lichen, substanzgebundenen Einheit aus Klang, Archi-
tektur und Technik stellt denn auch das Ziel allen denk-
malpflegerischen Bemühens dar - auch im Hinblick auf
den umgebenden Raum, auf den hin sie konzipiert
worden ist. Dass die kirchenmusikalischen Erfordernis-
se und somit die Funktion der Orgel als Musikinstru-
ment des Gottesdienstes Berücksichtigung finden
sollen, stellt dieses Ziel keineswegs in Frage. Genau dies
kennzeichnet aber die Herausforderung, der sich alle
Teilnehmer in dem Bewusstsein stellen wollen, dass nur
die Bewahrung jedes einzelnen Instruments mit seinem
individuellen Denkmalwert den Reichtum des Orgel-
kulturerbes in Deutschland für heute und die Zukunft
sichert.
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Resümee und Ausblick
Michael Christian Müller
Sowohl die einzelnen Referate und Vorträge der Sek-
tion, als auch die zahlreichen engagierten Diskussions-
beiträge reflektierten ein breit gefächertes Spektrum der
unterschiedlichen Interessen und Erwartungen, die mit
den Funktionen des Sakralraumes und insbesondere mit
der Orgel als eigenständigem Kulturgut verknüpft sind.
In einer Zeit schwerwiegender wirtschaftlicher Pro-
bleme, die sowohl die staatlichen Einrichtungen als
auch die Kirchen in großem Umfang betreffen, einer
Zeit zunehmender Individualisierung und weltanschau-
licher Partikularisierung, aber auch einer Zeit zuneh-
mender Tendenzen der Sinn-, vielleicht auch Gottsuche,
sind Sakralräume Angebote an den Einzelnen wie an die
Gesellschaft. Die Vielgestaltigkeit solcher Räume unter-
schiedlichster Zeiten bzw. Stile und die damit verbun-
denen Aussagequalitäten stellen einen großen kulturel-
len Reichtum dar. An dessen Erhaltung ist den Kirchen
und der staatlichen Denkmalpflege in gleicherweise ge-
legen. Es zeigte sich, dass es zur Bewältigung dieser
Aufgaben nötiger denn je ist, im offenen Diskurs und
über gewohnte Zuständigkeiten hinaus, die Wertig-
keiten zu benennen und kreative Erhaltungsstrategien zu
entwickeln.
Insbesondere gilt dies für das Kulturgut „Orgel“, das
- wie die Kirchenräume selbst - der erhöhten Aufmerk-
samkeit aller Beteiligten bedarf. Da sich in diesen
Instrumenten optische und klangliche Eindrücke in der
Weise verbinden, dass Geschichte und Fundamente der
eigenen Kultur ganzheitlich fassbar werden, gebietet
sich ein vorsichtiger und differenzierter Umgang mit
diesen Instrumenten und ein verantwortungsvolles
denkmalpflegerisches Handeln, das kurzlebigen modi-
schen Strömungen entgegenwirkt. Seinen Niederschlag
sollte dies zum einen in Form von Inventaren finden,
welche die Instrumente mit einem eigenständigen
Denkmalwert aufführen, ihren Erhaltungsgrad beschrei-
ben und den Denkmalwert erläutern. Zum anderen
ließen sich konservatorische Optionen aufzeigen, die
der Orgel als einem Kulturdenkmal gerecht werden
sollen, das einer einheitlichen Konzeption folgend
geschaffen wurde. Hierin ist die Orgel jedem anderen
Kunstwerk vergleichbar. Die Bewahrung ihrer bauzeit-
lichen, substanzgebundenen Einheit aus Klang, Archi-
tektur und Technik stellt denn auch das Ziel allen denk-
malpflegerischen Bemühens dar - auch im Hinblick auf
den umgebenden Raum, auf den hin sie konzipiert
worden ist. Dass die kirchenmusikalischen Erfordernis-
se und somit die Funktion der Orgel als Musikinstru-
ment des Gottesdienstes Berücksichtigung finden
sollen, stellt dieses Ziel keineswegs in Frage. Genau dies
kennzeichnet aber die Herausforderung, der sich alle
Teilnehmer in dem Bewusstsein stellen wollen, dass nur
die Bewahrung jedes einzelnen Instruments mit seinem
individuellen Denkmalwert den Reichtum des Orgel-
kulturerbes in Deutschland für heute und die Zukunft
sichert.