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Niedersächsisches Landesamt für Denkmalpflege [Editor]; Institut für Denkmalpflege [Editor]
Arbeitshefte zur Denkmalpflege in Niedersachsen: Mühlen in Niedersachsen und Bremen — Petersberg: Imhof, Heft 40.2013

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https://doi.org/10.11588/diglit.51161#0246
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242

Mühlen in Niedersachsen und Bremen

Kokerwindmühle
Wegen der schlanken „Taille" auch „holländische
Jungfer" genannt. Eine Mischung aus Bock- und
Holländerwindmühle. Das mittels Steert drehbare
Häuschen enthält lediglich die Flügelwelle mit dem
Kammrad und das obere Ende der Königswelle mit
dem Bunkler. Der Hauptteil der Königswelle wird in
einem Köcher (Koker) zu den Arbeitsmaschinen im
feststehenden Unterbau geführt. In den Niederlanden
ursprünglich als Entwässerungswindmühle benutzt.
Kollergang
Auf einer horizontalen Achse, die ihrerseits an einer
senkrechten Welle befestigt ist, drehen sich „Koller-
steine", die mit ihren Stirnflächen auf einem Stein-
tisch (Herd) liegendes Mahlgut (Beispiele: Ölsaat,
Gestein) zerquetschen.
Kropfgerinne
Dem äußeren Wasserraddurchmesser angepasstes
viertelkreisförmiges Gerinne mit seitlichen Wasserbän-
ken zur effektiveren Nutzung der potenziellen Energie
des Wassers.
Kruiwerk
Von niederländisch kruien = drehen. Vorrichtung zum
Drehen der Kappe von Holländerwindmühlen bzw.
des Mühienhauses von Bock-, Paltrock- und Koker-
mühlen. Es gibt folgende Alternativen: Steert, Innen-
oder Außenkruiwerk mittels Gaffelrad und Unterset-
zungsgetriebe, Betrieb von Hand, Windrose.
Laufwasseranlage
Die Wasserkraftanlage wird am Hauptgewässer
betrieben.
Lichtwerk
Hebeeinrichtung zum Anheben (Lichten) und Absen-
ken des Läufersteins eines Mahlgangs. Der Abstand
der beiden Mahlsteine beeinflusst den Feinheitsgrad
des Schrots.
Lisene
Senkrechte, pfeilerartige Mauervorlage zur Verstär-
kung oder Gliederung von Mauerflächen. Bei Wind-
mühlentürmen häufig an den senkrechten bzw.
geneigten Kanten.
Lohmühle
In Lohmühlen wurde Gerberlohe aus Eichenrinde her-
gestellt. Die üblichen Geschirre waren entweder Kol-
lergänge oder Stampfgeschirre, bisweilen auch Mahl-
gänge.

Mahlgang
Arbeitsmaschine zum Mahlen von Getreide (manch-
mal auch Eichenrinde) aus dem festliegenden Boden-
stein und dem darüber drehbaren Läuferstein. Die
beiden Kontaktflächen sind mit radialen, bogenförmi-
gen oder fächerartigen Rillensystemen versehen. Dort
wird das Korn gebrochen und zermahlen. Die Steine
sind von der meist zylindrischen Steinkiste oder Bütt
eingefasst, die verhindert, dass der Mehlstaub sich im
Raum verbreitet. Auf der Bütt sitzt das Rumpfzeug
aus Rüttelschuh, Rüttelschütte und Korntrichter zum
Zuführen des Korns. Mühlsteine wurden vorzugswei-
se aus Sandstein, Tuff und dem wertvollen französi-
schen Süßwasserquarzit hergestellt, später auch als so
genannte Kunststeine. Der Abstand der Mahlsteine ist
mittels des Lichtwerks regelbar. Es gibt Mahlgänge für
Schrot und für Feinmehl, unterschieden durch die Art
der Steine und deren Drehgeschwindigkeit, die vom
Übersetzungsverhältnis im Getriebe abhängt.
Mahltaxe
Mahllohn in Geld für die vom Müller geleistete Arbeit.
Er ist abhängig von der Art der geleisteten Arbeit und
der Menge des verarbeiteten Getreides. Das Haupt-
staatsarchiv Hannover bewahrt eine Mahltaxe für den
Amtsbezirk Hoya von 1861 auf (Hann. 74 Sui 1602);
siehe auch Matte.
Mahlzwang
Siehe Mühlenzwang.
Matte, Metze
Hohlmaß von regional unterschiedlicher Größe zum
Abmessen des für den Müller als Mahllohn bestimm-
ten Korns. Die flach-zylinderförmigen Holzgefäße wa-
ren in der Regel geeicht und besaßen oft oben einen
mittig angebrachten Eisenstab, über dem das über-
schüssige Korn abgestrichen wurde. Das „Maß war
dann gestrichen voll".
Metze
Siehe Matte.
Mühlengesetz
1957 vom Kartell der Großmühlen lanciertes Gesetz
zur Ausschaltung der Konkurrenz mittelgroßer Müh-
lenbetriebe zur Verarbeitung von Brotgetreide durch
Zahlung von Stilllegungsprämien. Die Stilllegung war
für 30 Jahre im Grundbuch festzuschreiben {13}.
Mühlenbann
Siehe Mühlenzwang.
 
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