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Allgemeine theologische Bibliothek — 1.1774

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[Recensionen]
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[Recensionen XXI-XL]
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https://doi.org/10.11588/diglit.22485#0160
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140 Der christliche Diogenes.
„nen mehr aufgctragen habe, als die lehre von dcr
„Vergebung derer Sünden vorzutragen. Allem
„Ansehen nach hat er ihnen auch das vorzügliche
„Recht verliehen, die allgemeine lehre auf einzelne
„Personen zuverlässig anzuwenden. Und ist die-
„ses geschehen, so hat er andere Gläubige ange-
„wiesen, bey seinen Gesandten die besondere Ver-
gebung derer Sünden zu suchen; so hat er ih-
„nen befohlen, sich von diesen die Sünde verge-
ben zu lassen. Haben diese aber einzelnen Per-
sonen Sünden vergeben sollen, so haben die, wel-
„che die Vergebung gesucht, den Zustand ihrer
„Seele denen entdecken müssen, die nicht selbst
„Herzenskündiger gewesen; so ist cs nicht genug
„gewesen, daß man in seinem Herzen die Sünden,
„die man begangen, erkannt und bereuet hat, son-
„dern man hat dieses auch mit dem Munde beken-
nen müssen. Hat Christus demnach gewollt,
„daß seine Gesandte einzelnen Gläubigen die Sün-
„den vergeben sollen; so hat er diesen auch befoh-
len, ihre Sünden gegen seine Gesandte zu beken-
nen; so muß er die Beichte selbst eingesetzt ha-
„ben.„ Ein jeder sieht hier leicht, daß Vorder-
satz und Schlußfolge falsch ist. Dcr Vordersatz
ist dem Verfasser selbst nur wahrscheinlich: uns
aber schlechterdings unrichtig. Es ist keine Stelle
in der Schrift, die, wenn man sie nach vernünf-
tigen Auslegungsregeln erklärt, dieses behauptete.
Und selbst die Präzis der ältesten Kirche, ist wie
oben gezeigt worden, offenbar entgegen. Also
sind
 
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