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Allgemeine theologische Bibliothek — 2.1774

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[Recensionen]
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[Recensionen XXI-XXXX]
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https://doi.org/10.11588/diglit.22487#0083
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WürötnDm 8ub66!a 6ip!omaticg. 7z
Korum cleökumkrsncofurti introlluccnlli exslwnlli etc.
8umtus ex lchro kalämari (Canonici buiur
Lcclellas ^rsncofurtent^ 26 8. Lartlrolomseum. Die
Beschäftigung der frankfurter Geistlichen/ bey dem
Empfang und der Wahl eines römischen Königs
wird genau beschrieben. Der Hr. von Ohlenschla-
ger hätte in seinem Tractat von der güldenen Bulle,
diese Urkunde, so Hr.W. aus Frankfurt erhalten,
wohl benutzen können. Von Num. z bis 16. wird
aus Originalen gezeigt, daß die Stifter, in-und
außerhalb der Stadt Maynz, vor und nach errich-
teten Concordatcn, die Pröbste, Dechante, Scho-
läster und Sänger, in capitularischcn Versamm-
lungen gewählet haben. Sie stnd jcdennoch durch
Ausdehnungen der Indulten rc. in ihrem wohlher,
gebrachten Wahlrecht zuweilen gestöhret worden.
Num. 17. ist ein Damm gegen die vielfältige
Anwartschaft auf Präbenden, welchen die nachheri-
gen Zeiten öfters durchrissen haben. Num. r8.19.
rescrviret sich der Erzbischofs Petrus jene Präbenden,
welche noch nicht erlediget von einem Capitel verge-
ben worden. Ein Beweiß, daß die Erzbischöffe im
vierzehnten Jahrhundert, die Capitel in Vergebung
aller Präbenden nicht stöhren wollen. Num. 22.
handelt von Statutcngcldern, welche zur Vermeh-
rung der Präsenz und Aufnahme der Kirchenfabrik
sollen verwendet werden. Num. 21. wird die Zabl
der Präbenden des Zeller Stifts, wegen den gerin-
gen Einkünfte vermindert. Num. 22. enthält eine
neue Stiftung in der jetzt gedachten Kirche zu Zell.
Von Num. 2z bis 29. sind llurni majorc5, mmo-
re§ und erra, worunter einige über hundert Jahr
alter sind, als die Concordaten. Die erledigten
Präbenden wurden vormals in allen Stiftern, durch
 
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