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Allgemeine theologische Bibliothek — 4.1775a

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[Recensionen I-XXII]
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https://doi.org/10.11588/diglit.22489#0055
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Kevie^v ok lome §co. 47
Doch die Forderung der Unterschrift, sagt der
V, ist nicht nur dem Ansehen, sondern auch der in
so sehr verteidigten Sufficienz der H. S.>
vermöge welcher sie allein und ohne jene menschli«
che Beyhülfe im Stande ist, jeden Christen und
christlichen Lehrer auf die Wege der Wahrheit zur
Gottseligkeit zu leiten und auf öenenselbm stand-
hast zu erhalten, gerade entgegen.
Die Artikel, welche H. W. mit vielem Scharf-
sinne untersucht, und von denen er behauptet, daß sie
ein ächter Protestant ohnmöglich ganz und buchstäb-
lich annehmen könne, sind der dritte, vierte, sechste,
drey und zwanzigste, drey und dreyßigste und sieben
und dreyßigste. Und wir müßen gestehen, daß er
mir vieler Einsicht und Gründlichkeit seine Behaup-
tungen vertheidigt hat.
Besonders wohl hat uns die der Prüfung vor-
gesetzte Untersuchung der Frage gefallen, in welchem
Verstände eigentlich die Unterschrift gefordert wer-
de ? Hier zeigt er aus den ausdrücklichen Worten,
darinnen die königliche Deklaration abgefaßt ist,
„wir wollen und befehlen, daß niemand in Zukunft
etwas drucke oder predige, daß den Artikeln auf ir-
gend eine Art entgegen wäre; es soll sich vielmehr
jeder öenenselbm unterwerfen in dem geraden und
vollen Sinne derselben; und soll nicht feinen eignen
Verstand oder Auslegung für den Sinn des Arti-
kels ausgeben, sondern ihn in dem buchstäblichen und
grammatischen Sinne nehmen,, daß alle die Aus-
flüchte oder resel-vmiones menrale5 ungültig sind, die
einige etwa zu Hülfe nehmen, um die Untersihreibung
solcher Sätze zu verteidigen, die sie selbst nicht
glauben» S»
 
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