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Deutsches Archäologisches Institut / Abteilung Athen [Hrsg.]
Mitteilungen des Deutschen Archäologischen Instituts, Athenische Abteilung — 26.1901

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Kolbe, Walther: Zur athenischen Marineverwaltung
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https://doi.org/10.11588/diglit.41307#0413
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ZUR ATHENISCHEN MARINE VERWALTUNG

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der Grund gewesen sein, weshalb man bisweilen in späterer
Zeit bei der Indienststellung von Schiffen das Jahr des Sta-
pellaufes angab (s, 804 B. b 42 ff.).
In einem Falle freilich 796 a 49 1 scheint die Rubrik των επί
Έλπίνου αρχοντος, in der drei Schiffe mit ihrem Gerät aufge-
führt werden, selbständig zu stehen. Aber es bleibt zu überle-
gen, ob man nicht auch hier nach Analogie von 793 b eine
Überschrift weiteren Umfanges, der die erhaltene untergeord-
net war, annehmen muss ; sie könnte sehr wohl in dem verlo-
ren gegangenen Anfang der Urkunde gestanden haben. Kei-
nesfalls ist jedoch das Nebeneinander der beiden Kategorieen
των εξαίρετων των επι του δεινός αρχοντος und των έπι τοΰ δεινός
αρχοντος durch dieses Beispiel zu erweisen.
Dazu kommt noch ein anderer Umstand. Die vier Neubauten
des Jahres 361/0, die 799 d 23 ff. unter der Überschrift αιδε
επί Νικοφήμου αρχοντος έποιήθησαν aufgeführt und deshalb von
Keil für «etatsmässige Ersatzbauten» erklärt werden, haben
folgende Namen : 1) Ευφημία ['Ίεροκλέ]ους 2) "Ηβη Άμΰντου
3) Πετομένη Λυσικλ[είδ]ου und 4) Ά[χιλ]λε[ί]α [Λ]υ [σ] ικλέους. Lei-
der ist in dem Inventar 793 b 52 die Stelle, an der Neubauten
aus demselben Archontat unter der Rubrik των εξαίρετων ge-
nannt wurden, so abgerieben, dass es unmöglich ist, einen der
vier Namen vollständig zu lesen. Wenn sich aber nachweisen
lässt, dass auch nur eines der 361/0 erbauten Schiffe (799 öJ,
die Keil für regelmässige Ersatzbauten hält, im Jahre 357/6
zur Klasse der εξαίρετοι gehört hat, so ist die Unhaltbarkeit
seiner Hypothese vollends erwiesen.
Köhler scheint zu der Annahme geneigt zu haben, dass im
Inventar 793 die Namen aus 799 eingesetzt werden könnten.
Dagegen bemerkt Keil mit Recht, dass die Αχίλλεια 357/6
keinesfalls zu den εξαίρετοι gezählt werden darf, da sie zur
Flottenstation Munichia gehörte und in See war (793 f 38).
Ähnlich liegt der Fall bei der "Ηβη, die von Kantharos aus in
See gegangen war (793 g 20). Das ist ohne weiteres zuzuge-

J Die Ergänzung τώ[ν επί Μόλωνος] άρχο[ντος 796 e 18 ist wegen des ge-
ringen Umfanges der Lücke nicht zulässig ; zwischen Ω und A ist für 6, höch-
stens 7 Buchstaben Raum.
 
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