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Deutsches Archäologisches Institut / Abteilung Athen [Hrsg.]
Mitteilungen des Deutschen Archäologischen Instituts, Athenische Abteilung — 26.1901

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Kolbe, Walther: Zur athenischen Marineverwaltung
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https://doi.org/10.11588/diglit.41307#0419
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ZUR' ATHENISCHEN MARINEVERWALTUNG

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richte sich auf denselben Vorgang beziehen, hat Keil (S. 10)
wahrscheinlich gemacht. Nun spricht der Redner mit den Wor-
ten άντ'ι δέ των τριήρων, αϊ, τότε ήμΐν ήσαν παλαια'ι και άπλοι, αίς
βασιλέα και τους βαρβάρους καταναυμαχήσαντες ήλευθερώσαμεν
τους 'Έλληνας, αντί τούτων των νεών εκατόν τριήρεις έναυπηγησά-
μεθα, sehr deutlich aus, dass diese Neubauten lediglich zum
Ersatz der Schiffe von Salamis, Mykale und der Euryme-
clonschlacht bestimmt gewesen seien. Aber ich trage Bedenken,
dieser Behauptung Glauben zu schenken. Nach dem Excerpt,
das uns im Anonymus Argentinensis vorliegt, handelte es sich
nämlich 449/8 nicht um einen Ersatzbau grossen Stils, son-
dern um eine Erhöhung des Schiffsbestandes (καινάς έπι-
ναυπηγεΐν εκατό [ν]).
Der Unterschied ist nicht ganz gleichgültig. Geht nun etwa
Andokides auf eine selbständige Quelle zurück ? ich glaube
kaum. Der Redner wollte sich eben die Gelegenheit nicht ent-
gehen lassen, der grossen Zeit des Perserkrieges mit Emphase
zu gedenken. Die Errungenschaften des Friedens mussten ja
seinen Hörern in einem viel glänzenderen Lichte erscheinen,
wenn damals die ehrwürdigen Schiffe, mit denen die grossen
Seesiege über die Barbaren erfochten waren, durch Neubauten
ersetzt werden konnten. Man erkennt leicht, dass Andokides
nicht ohne Absicht vom geraden Wege der Wahrheit abweicht:
er weiss, was er beweisen will. Die Geschichte liefert ihm dazu
das Material, das er je nach den Umständen gruppiert und
nicht immer ohne umgestaltende oder entstellende Zusätze
wiedergiebt. In diesem Sinne möchte ich daher Keils Ausfüh-
rungen (a. a. 0. S. 139) über die Glaubwürdigkeit des Redners
eingeschränkt wissen.

III. Marine - Behörden.
Themistokles’ Grossthat ist das Flottengesetz von 483/2.
Er hat es zustande gebracht, nachdem er im Frühjahr 483 1
die Verbannung seines Hauptgegners Aristeides durchgesetzt

1 Bei Arist. Αθ. πολ. XXII. Balte ich au τέταρτο) fest (de Athen, re navali
S. 6). Das gleiche thun Judeich in Pauly - Wissowa Sp. 880/1 s. ν. Αριστείδης
und Dittenberger Sylloge- Nr. 6 A, 1,
 
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