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fchafclicheil Gestunullgeu alleiü auszu-
drücken ?
Den Wunsch einer Armee ausdrücken!
Kann eine Armee einen Wunsch haben?
Kann sie einen solchen äusssrn? War es ihr
erlaubt zu berathschlagen? Hat der General,
der dies zugelassen hat, der General, der es
gewollt hat, der General, der es gebilligt
hat, der General, der es geheißen hat, hat
der nicht ein Verbrechen gegen die Constitu-
tion begangen, die es ausdrücklich verbietet?
Zu diesem constirukiouellen Verbote kömmt
noch ein besonderes Gesetz vom 29. Sept.
1791, auf welches ich noch die Herren auf-
merksam machen muß, welche den Auftrag
hatten, Euch über LuftU-etlb'S Betragen ei-
nen Bericht vorzulegen, aberstatt dessen eine
unschickliche Vertherdigung vorbrachten, wel-
che sie, gezwungen durch die Macht der Wahr-
heit, den Tag darauf selbst wieder zurück-
nehmen mußten. Dieses Gesetz lst nicht zwei-
deutig, es heißt Artikel IV. Abschnitt III.
„ Jede Berathschlagung der Nationalgar-
den Uder die Angelegenheiten des Staates,
des Departements, des Districts, der Gemei-
ne, 'a der Nationalgarde selbst, bloö die Ge-
genstände ausgenommen, welche ausdrücklich
 
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