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Friedrich Dietrich der Gemeine Strasburg
ohne Grund Gesinnungen und Wünsche un-
terschoben habe, welche sie niemals geäußert
hat, und deren Wirkung die Vertilgung der
durch das Gesetz erlaubten und gukgeheissenen
Volksgesellschaften sein sollte.
Daß er die Gemüther so gestimmt habe,
daß kein Vorfall sie mehr in Verlegenheit se-
tzen, und daß sie die Zahne weisen konnten.
Daß er die Freiheit seiner Mitbürger ge-
krankt habe, indem er ihnen verbot, sich fried-
lich und ohne Waffen zu versammeln.
Daß er sein Ansehen misbrauchk habe, in-
dem er mehrere Bürger ohne gesetzliche Form
aus der Stadt verbannte.
Daß er eine sehr große Menge Bürger
verführt und verleitet habe, eine Adresie zu
unterschreiben , worinn sie sagen, an dem
Tage, an welchem die Constitution verlezt,
und dem Könige etwas von der ihm über-
tragenen Gewalt genommen würde, würden
auch ihre Bande zertrümmert, und sie tra-
ten in ihre alten Rechte ein.
Daß er versucht habe, die Departements
und die ansehnlichsten Municipalikäten der
Republik wider die gesetzgebende National-
Versammlung zu empören, indem er ihnen ver-
fängliche Adressen Huschickte.
(Die Fortsezuna folgt.)
 
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