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ZLL .
missare d^r National-Versammlung ausge-
fodert habe.
Daß er endlich die Auswanderung und
die Ausgewanderten begünstigt habe.
Deshalb hat der Nakional-Convent in sei-
nen Sitzungen vom 27. Sept, und vom 11.
dieses ausgesprochen, daß Anklage Statt ha-
be wider Friedrich Dietrich, ehemaligen Mar
von Strasburg.
Dem zufolge klagt er ihn durch gegenwär-
tige Acte vor dem peinlichen Gerichte des
Niederrheinifthen Departements an, als ei-
nen, der im gerichtlichen Verdachte steht,
daß er des im peinlichen Gesetzbuche II.THeil
§. 4. Art. 1. Absch. 1. Tit. r. angezeigten Ver-
brechens schuldig sei, weil er versucht hat,
die Treue der Bürger Strasburgs gegen dis
fränkische Nazion zu erschüttern, indem er
sie unterzeichnen ließ, sie würden ihre Ban-
de Zertrümmern > und ihre Rechte wieder neh-
men , wenn Man dem ehemaligen Könige die
ihm anvertraute Gewalt nicht lassen würde»
Als einen, der im gerichtlichen Verdachte
steht, daß er des im peinlichen Gesetzbuchs
Th. II. §. 2. Art. i.Abscss 2. ««gezeigten Ver-
brechens schuldig sei, weil er, nach seinem
eigenen Geständnisse, die Gemüther so ge-
stimmt hak, die Zahne zu weisen , wie er
sich ausdrückt, auch die Bestrafung und Ver-
tilgung der durch das Gesetz erlaubten Gesell-
 
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