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Verein für Badische Ortsbeschreibung [Hrsg.]
Badenia oder das badische Land und Volk: eine Zeitschr. zur Verbreitung d. histor., topograph. u. statist. Kenntniß d. Großherzogthums ; eine Zeitschrift des Vereines für Badische Ortsbeschreibung — 3.1844

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Uebersicht der Schicksale Ladenburgs
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https://doi.org/10.11588/diglit.22585#0043
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Ladenburg" auf und seine dortige „Pfalz" ("). Der Ort also, welcher
von den Römern als Mittelpunkt der Landschaft zum städtischen Range
erhoben worden, hatte diese Eigenschaft auch während des Sturmes
Mr Völkerwanderung bewahrt, und gedieh unter den Merovingern als
befestigte Stadt, als eastiuiu und civiM8, im Besitze eines Königs-
hofes (paluUum) und eines Marktes (moimatu«), abermals zum
Hauptplatze des Landes oder Gaues herau. Und sicherlich wäre La-
denburg iu der Folgezeit zu einer namhaften Reichsstadt emporgeblüht,
hätte der König cs nicht an die Kirche zu Worms vermacht, unter
deren Herrschaft eine weitere Entfaltung des städtischen Wcsenö nicht
mehr möglich war. So verlor das uralte Ladenburg durch diese
Schenkung seine frühere Bedeutung, und lebte fort als eine kleine, be-
schränkte, gewöhnliche Landstadt, während neben ihm das weit jüngere
Heidelberg, wie das ganz moderne Mannheim in glänzende Auf-
nahme kamen.
Es verliert daher auch die Geschichte unserer Stadt ihre Merk-
würdigkeit. Aus der ganzen Zeit des frühem Mittelalters verdient
kaum etwas Mehreres einer Erwähnung, als daß die Bischöfe von
Worms in dem altehrwürdigen Königshof, welchen man den Saal
nannte, ihren Wohnsitz nahmen, wodurch Ladenburg wieder einiges
Gewicht erhielt. Um die Mitte des vierzehnten Jahrhunderts begannen
aber die Verpfändungen, welche auch hier, wie bei andern Städten,
die nachtheiligsten Folgen hinterließen.
Bischof Salmann war mit Graf Walrav von Spanheim in
einen Streit gerathen, welcher unter Bischof Dietrich im Jahre drei-
zehnhundert drei und sechszig dahin verglichen wurde, daß dem Grafen
die Stadt Ladenbnrg mit dem Schlosse Stein, jedes zur Hälfte, als
Schadloshaltung für drei und zwauzigtausend Florenzer Gulden auf so
lange pfandweis eingeräumt werden solle, bis das Pfand wieder ein-
gelöst werden könne. Damit waren aber einige andere Herren nicht
zufrieden, namentlich die Ritter Wolf von Meckenheim, Gerhard
(12) Das Diplom vom Jahre 638 sagt wörtlich: DnAo-erlus, rex NDüncorum,
cunctv8 II0886 volumu8, quaNter 0MN68 re8 )nii8 n08tri in
exceiUo 8<ipe et comitatu, 1r»ilimu8 aä ImMicam 8. Netri in NNor-
civitate, Noe e8t: Livitatem no8trsm palatinm nv8trum,
aeMNeia, nmneipis, vinea8, 1erra8 cnNa» et incnltkm, sArv8, pr-it-r, camp08,
omno 8)Uviiticum in 8)IvL tNenrrmtt cnm omni uteimilitate, syus8 ayua-
rnmyue Uecur8N8 cum pi8eationidu8, omne teloneum, merestum, et cjuie-
kiuicl Mei aut nominari pot«8t." ln8t. episc. ^Vormat. I, 309.
 
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