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Verein für Badische Ortsbeschreibung [Hrsg.]
Badenia oder das badische Land und Volk: eine Zeitschr. zur Verbreitung d. histor., topograph. u. statist. Kenntniß d. Großherzogthums ; eine Zeitschrift des Vereines für Badische Ortsbeschreibung — 3.1844

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Oehningen, das Dorf und ehemalige Kloster
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https://doi.org/10.11588/diglit.22585#0085
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Der Probst Leoutius war im Jahre fünfzehnhundert drei und fünfzig
verstorben, und hatte keinen Nachfolger mehr. In der Folgezeit setzte
der Bischof einen eigenen Amtmann nach Oehningen, der zugleich
die Gefälle bezog, und den Unterhalt des Klosters bestreiten mußte (°).
Die Kommunität wurde nach und nach wieder vermehrt, und das
Aufnehmen von Novizen in gewisser Zahl erlaubt. Ein Dekan war
Vorsteher des Klosters, der Bischof aber Probst. Hie und da gaben
die Geistlichen Unterricht im Lateinischen, besonders aber in der Musik,
woher es kommen mag, daß man jetzt noch im Dorfe Oehningen
viele Musiker findet.
Als das Bisthum Konstanz säkularisirt wurde, hob man die
öhnin gische Kommunität auf, und pensionirte die noch vorhandenen
fünf Konventualen. Durch eine Konvention mit dem Bischof Karl
von Dalberg machte sich der neue Landesregent verbindlich, für Oeh-
ningen und die dahin gehörigen Höfe auf dem Schienerberg eine
eigene Pfarrei zu errichten, und mit einem Pfarrer und zwei Kaplanen
zu versehen. Es wurde eine sehr anständige Dotation für diese drei
Geistlichen festgesetzt, und durch Einkünfte aus dem Oehninger Ver-
waltungsbezirk gesichert. Der erste Pfarrer war der älteste Konven-
tuale, Jakob Gübel mann, ein Konstanzer; er erreichte ein sehr
hohes Alter, unterrichtete aber immer noch Kinder im Latein und im
Klavier. '
Ich wünschte nun, auch etwas von den literarischen Verdiensten
des Klosters Oehningen sagen zu können; allein vor der Inkorporation

daß sich der damalige Bischof Kardinal von Rodt genöthigt sah, den noch
bestandenen Reichenauer Konvent durch abgeschicktes Militär auseinander treiben
und in verschiedene Klöster vertheilen zu lassen.
(6) Oehningen begriff damals äusser-dem Dorf und Kloster noch Kirchberg,
Emedorf, Enetbrück, Steig, Kattenhorn und Oberstaad in sich,
welche fünf Orte mit den Erblehcnhöfen Aeckern, Lüzelhausen und Rie-
dern zusammen nur eine Gemeine bildeten. Die niedern Gerichte darüber
besaß das Hochstift Konstanz jnre^Eoprio (vom Kloster her), die hohe Gerichts-
barkeit aber war vom Hause Oestreich (als Landgrafen zu Nellenburg) um
40,000 Gulden erkauft worden.
Das Dorfgericht zu Oehningen bestund aus einem Stabhalter, zwölf
Richtern und einem Gerichtsschreiber, und wurde in Gegenwart des jeweiligen
Obcrvogtes abgehalten. Der dritte Theil der öhningischen Unterthanen
war leibeigen („gottshäusisch", wie man sagte); diese gaben aber nur den
Fall, den Abzug und Ehrschatz.
 
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