Universitätsbibliothek HeidelbergUniversitätsbibliothek Heidelberg
Metadaten

Verein für Badische Ortsbeschreibung [Editor]
Badenia oder das badische Land und Volk: eine Zeitschr. zur Verbreitung d. histor., topograph. u. statist. Kenntniß d. Großherzogthums ; eine Zeitschrift des Vereines für Badische Ortsbeschreibung — 3.1844

DOI issue:
Ein Spaziergang durch´s Markgrafenland
DOI Page / Citation link: 
https://doi.org/10.11588/diglit.22585#0095
Overview
loading ...
Facsimile
0.5
1 cm
facsimile
Scroll
OCR fulltext
80

nach dem Bölchen und der Sirniz, welcher sich bei Müllheim in
der Ebene verliert, wo alsdann der Klemmbach die Gräuze war.
Beide Grafschaften blieben jedoch unter dem Stamme Zarin gen
vereinigt, und erst, als sie durch das Erlöschen desselben an den hach-
bergischen Ast vererbten, begann ihre eigentliche Trennung. Denn
Markgraf Heinrich von Hachberg verpfändete die grafschaftlichen Rechte
des untern Breisgaucs an den Grasen von Freiburg, seinen Schwa-
ger, und von dessen Nachkommen gediehen sie Mit der Stadt Freiburg
an das Haus Oestreich. Die östreichische Praktik aber wußte' diese
Pfandschaft in ein Eigenthum zu verwandeln, und so ging der niedere
Breisgau für die Markgrafen von Hachberg verloren (H.
Die obere Grafschaft dagegen, mit dem Landgerichte, verblieb
in ununterbrochenem Besitze des hachbcrgischen Hauses, bei dessen Thei-
lung am Schlüsse des dreizehnten Jahrhunderts sie der Linie von
Sausenberg zugefallen war. Der Name des Schlosses, wo der Be-
sitzer zu wohnen pflegte, ging nun, wie überall, auch hier auf die
Landschaft über, und so entstund aus der alten obern Grafschaft des
Breisgaues die „Landgrafschaft Sausenberg", deren Wappen sowohl
den zäringischen G) Löwen, als den hachbergischen Querbalken
enthielt.
Bei dieser Veränderung aber waren mehrere Theile des alten
Gaues hinweggefallen und hatten sich zu besondern Territorien gebildet.
So die Herrschaft Schliengen, ein Eigenthum des Domstiftes Basels
so die Thäler Schönau und Todtnau, zwei zugewandte Orte der
Einung Hauenstein, die Herrschaft (H Wehr und ein Theil der Herr-
schaft Rheinfelden, welche sämmtlich zum östreichischen Breisgau ge-
hörten; so endlich das Gebiet der mindern Stadt Basel. Aber selbst
die Herrschaften Badenweiler und Röteln hatten sich von der Land-
grafschaft allmählig ausgeschieden, so daß dieselbe nur noch den Bezirk
von Geröbach hervor gegen Brombach, alsdann von Kandern bis auf
die Höhe des Bölchen umfaßte.

(1) Vergl. Badenia I, 89 und II, I3l.
(2) Over vielmehr b r e i s g a u i s ch e n — denn jener ist durch kein Siegel
erwiesen, und hat so viele Gründe gegen sich, daß ich mich veranlaßt sehe,
diesem Gegenstand einmal eine gründliche Untersuchung zu widmen.
(3) In alten Schriften immer auch Grafschaft genannt. Was hat es damit
auf sich? Der Landstrich vom Wiesenthal bis zur Murg bildete ein vom Breis-
gau (wohin er in der ältesten Zeit allerdings gehörte) unterschiedenes Gebiet,
dessen Verhältnisse noch ganz im Dunkel liegen.
 
Annotationen