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Verein für Badische Ortsbeschreibung [Editor]
Badenia oder das badische Land und Volk: eine Zeitschr. zur Verbreitung d. histor., topograph. u. statist. Kenntniß d. Großherzogthums ; eine Zeitschrift des Vereines für Badische Ortsbeschreibung — 3.1844

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Der Rappenkrieg. Eine Schilderung aus dem vorvorigen Jahrhundert
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https://doi.org/10.11588/diglit.22585#0131
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neun und achtzig war der Ertrag so sehr herabgekommen, daß die
Stände eine ansehnliche Summe borgen mußten, um die übernommenen
Schulden verzinsen zu können. Äusser der Nachlässigkeit der Einnehmer
überhaupt war das Benehmen des Oberamtes Hauenstein an dieser
Verminderung der Einnahme besonders schuldig, denn es hatte sich
seit längerer Zeit erlaubt, die Hälfte des Ertrages für sich zu be-
halten. Die Stände mochten über dieses eigenmächtige Betragen
klagen und schreien, wie sie wollten, es blieb immer beim Alten.
Niemand wußte der Ungebühr abzuhelfen. Daher trag man darauf
an, den bösen Pfennig um einen Rappen (H zu erhöhen. Allein
die Regierung verwarf diesen Vorschlag aus dem Grunde, weil der
Unterthan bereits hart gedrückt, dem bösen Pfennig ohnehin abgeneigt,
und Unruhe zu befürchten sep, wenn derselbe noch vermehrt würde.
'Jetzt faßten die Stände den humanen, sie hoch ehrenden Beschluß,
eine doppelte Schatzung unter sich auszuschreiben, und nur von ihren
eigenen Gütern zu erheben. Und dies thaten sie auch im folgenden
Jahr, jedoch ohne durch diese Maßregel für die Folgezeit die Erhöhung
des bösen Pfennigs verhindern zu können.
Denn als im Jahre vier und neunzig der Kardinal und Bischof
von Konstanz, Andreas von Oestreich, auf dem Freiburger Landtag
erschien, und die Forderungen der Regierung vorlegte, mußten sie den-
selben um einen Heller vermehren. Und damit war der Kardinal noch
lange nicht zufrieden; die Stände mußten ihm überdies nicht nur eine
Türkensteuer von achtzigtausend Gulden, in drei Jahren zahlbar, son-
dern auch den weitern Heller zum Maaspfennig auf zehn Jahre für
die fürstliche Kammer bewilligen!
Von nun an folgten Begehren auf Begehren. Auf dem Landtage
des Jahres sechzehnhundert und vier, welchen Erzherzog Maximilian
persönlich eröffnet, verlangte er an die Stünde nichts Geringeres, als
die Uebernahme von zweimal hunderttausend Gulden Kammerschulden,
den Maaspfennig noch auf zehn Jahre, drei Jahre eine Reichs- und
Türkenhilfe von fünfzigtausend, und endlich eine ausserordentliche Tür-
kenhilfe von dreitausend Gulden. Laute Klagen erschollen jetzt über diese
ausserordentlichen Forderungen, und der Widerstand der Stände, in
Etwas einzugehen, konnte nur dadurch beschwichtigt werden, daß der

(3) Eine im südwestlichen Deutschland und in der Schweiz während des Mittel-
alters sehr gewöhnliche Landmünze mit einem Raben oder Rabenkopse
im Gepräge.
 
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