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Verein für Badische Ortsbeschreibung [Editor]
Badenia oder das badische Land und Volk: eine Zeitschr. zur Verbreitung d. histor., topograph. u. statist. Kenntniß d. Großherzogthums ; eine Zeitschrift des Vereines für Badische Ortsbeschreibung — 3.1844

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Der Rappenkrieg. Eine Schilderung aus dem vorvorigen Jahrhundert
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https://doi.org/10.11588/diglit.22585#0133
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verschuldet, daß ihre Kinder und Kindeskinder noch daran zu zah-
len hätten."
Diesen ihren Entschluß thaten sie ihren Nachbarn kund, und
baten sie um ihren Beistand, im Falle man Gewalt gegen sie brauchen
würde, und sicherten dagegen wechselseitig ihre Hilfe zu. Dabei blieb
es, und keinerlei Unfug oder Gewalt wurde von den Landleuten
verübt. Am acht und zwanzigsten März aber Übergaben sie der Regie-
rung zu Ensisheim eiue ausführliche Schrift, welche ihre allgemeinen
und besondern Beschwerden und die dringendste Bitte um deren Er-
ledigung enthielt.
Daß die Regierung diese Beschwerden gehoben habe, muß man
darum bezweifeln, weil die Unzufriedenheit und der erwachte Geist der
Unruhe zunahm, und das Ganze eine ernstere, bedenklichere Gestalt
annahm. Auf einem von der Regierung auf den zweiten April zu-
sammenberufenen Ausschußtag wurde beschlossen, die nächstgelegenen
Schweizerkantone zu ersuchen, ihre Unterthemen von jeder Unterstützung
der Unruhigen im Frickthal, Rheinthal und Schwarzwald abznhalteu.
Zu gleicher Zeit erboten die Stände ihre Mitwirkung zur Wieder-
herstellung der Ruhe, fügten aber die sonderbare Klausel bei, daß
man ihren allenfallsigen Beitrag zu den sich etwa ergebenden Kosten
keineswegs als eine Schuldigkeit anzusehen habe.
Nun wurde eine Kommission an die unruhigen Landleute abge-
ordnet, welche sich alle Mühe gab, durch Belehrung und Zuspruch die
Gemüther zu beruhigen. Allein die Landleute erwiderten auf den
Vortrag der Kommissarien: „Vom Rappenpfennig wollen wir
nichts mehr hören, mag daraus erfolgen, was da will. Dem Haus
Oestreich werden wir nimmermehr entsagen, aber auch nie auf unsere
alten Privilegien und Freiheitsbriefe verzichten, sondern Leib und Leben,
Gut und Blut daran setzen."
Diese Erklärung bewies, daß das Landvolk auf seinen Forderun-
gen beharren, keineswegs aber dem Regenten den Gehorsam und die
altbeschworene Treue versagen wolle. Man erachtete daher für das
Beste, wenn das fürstliche Machtwort selbst gegen sie aufgerufen würde.
Erzherzog Maximilian erließ demnach ein Mandat, worin er den
unruhigen Gemeinden bei Verlust ihrer Privilegien, ihres Hab und
Guts, den Anordnungen und Beschlüssen der Stände Folgen zu leisten,
ihrer Verbindung zu entsagen und sich nicht mehr zusammen zu rotten
befahl. Er gebot ihnen, ihre Beschwerden auf gesetzlichem Wege
 
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